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- DAZ 35/2005
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Schwerpunkt Gesunde Zähne
Dem strahlenden Lächeln nachhelfen
Zahnschmelz ist das härteste Gewebe, das der menschliche Körper zu bieten hat. Er besteht aus winzig kleinen Kristallen, so genannten Schmelzprismen. Deren Farbspektrum reicht von rötlich bis blaugrau. Indem sich das Licht an den Prismen beugt, entsteht der schillernde Effekt. Durch Zahnbelag und Verfärbungen geht eben dieser Effekt äußerlich verloren. Dabei haben wir Mitteleuropäer im allgemeinen keine wirklich weißen Zähne. Unser Naturton ist leicht gelb-gräulich. Heutzutage ist der jedoch zunehmend unerwünscht – ein strahlend weißes Lächeln ist gefordert.
Nahrungsmittel sind oft Übeltäter
Die Verfärbungen haben eine Vielzahl von Ursachen: Externe Zahnverfärbungen sind als eine Auflagerung auf der Zahnoberfläche zu verstehen. Sie ergeben sich z. B. nach dem Genuss von Tabak, Rotwein, Kaffee oder Tee. Arzneimittel wie Tetracyclin oder nitrat- oder eisenhaltige Präparate können ebenfalls externe Zahnverfärbungen hervorrufen. Auch die Farbstoffe stark farbgebender Nahrungsmittel reagieren direkt mit der Zahnoberfläche, so z. B. Gemüse- und Obstsäfte sowie Gewürze wie Curry. Aber auch interne Verfärbungen kommen sehr häufig vor: Oft sind Verletzungen des Zahnes die Ursachen. Abgestorbene Zähne verfärben sich mit der Zeit grau, da sie nicht mehr ernährt werden.
Öko-Test: vier mal "sehr gut"
Diese Verfärbungen lassen sich oft durch einfaches Zähneputzen nicht beseitigen. Daher werden spezielle Zahnpasten mit "Weißmachereffekt" angeboten. Diese speziellen Weißmacherpasten enthalten Tenside sowie Abrasiv- bzw. Polierstoffe, die den Zahnbelag mechanisch entfernen oder auch Enzyme, die aufhellend wirken. Die Putzkörper können bis zu 50% einer Zahncreme ausmachen. Durch die stärkeren Putzkörper erhöht sich der Abrieb am Zahnbein, angegeben mit dem so genannten RDA-Wert (Radioactive Dentin Abrasion). Dem gesunden Zahnschmelz können sie wenig anhaben. Bei empfindlichen und freiliegenden Zahnhälsen ist aber Vorsicht geboten. Allerdings, so stellte auch Öko-Test fest, die 24 Zahnweiß-Pasten untersuchten, Wunder kann kein Produkt vollbringen. Bestenfalls lassen sich oberflächlich abgelagerte Verfärbungen beseitigen. In dem Test wurden nur vier Zahnweiß-Pasten uneingeschränkt empfohlen: Pearls & Dents® Multiplex Zahncreme, Perlodent® Med Brilliantweiss, Sensodyne® Dentalweiss und Settima® Spezialzahncreme gegen Zahnbelag und Verfärbungen erhielten das Prädikat "sehr gut".
Das Zahnfleisch schützen
Neben diesen Weißmacher-Zahnpasten, die es schon länger gibt, stehen jetzt vor allem Mittel in den Regalen, mit denen man die Zähne künstlich aufhellen kann. Längst haben alle namhaften Hersteller von Zahnpasten eigene Produkte in ihrem Sortiment, die hier Abhilfe versprechen, das Angebot ist äußerst unübersichtlich.
Unterschieden werden grundsätzlich das interne und das externe Bleichen. Beim internen Bleichen wird ein verfärbter, wurzelkanalbehandelter Zahn von Innen her aufgehellt. Dieses so genannte walking bleach oder nonvital bleaching führt nur der Zahnarzt durch. Beim zweiten Verfahren wird der Zahn an seiner Oberfläche behandelt, wodurch es möglich wird, auch vitale Zähne zu bleichen. Dieses Verfahren kann in einer Praxis oder auch allein zuhause durchgeführt werden. In einer Zahnarztpraxis bringt der Zahnarzt ein konzentriertes Aufhellungsmittel unter wirkungsvollem Schutz der Umgebung direkt auf den Zahn und aktiviert dies mittels Licht oder Soft-Laser. Dabei zerfällt Peroxid und der entstehende aktive Sauerstoff entfaltet unter Reaktionshitze seine Bleichwirkung. Da hier stärkere Konzentrationen angewandt werden können, ist das Bleaching meist mit einer Sitzung nach einer Stunde erledigt.
Bleichmittel Wasserstoffperoxid
Die Techniken sind zwar unterschiedlich, das Verfahren ist aber auch bei der Anwendung zuhause das gleiche. Das Bleichmittel ist immer ein Wasserstoffperoxid. Das gebräuchlichste Mittel zum Aufhellen der Zähne ist Carbamidperoxid, das schon früher als Grundlage von antiseptischen Mund- und Rachenspüllösungen verwendet wurde. Zehnprozentiges Carbamidperoxid zerfällt beim Kontakt mit dem Zahn in den aktiven Wasserstoffperoxid-Anteil und Harnstoff. Dieses Bleichmittel wird entweder direkt auf die Zähne aufgetragen, mit Hilfe eines Klebestreifens auf die Zähne geklebt oder aber in eine Gebissschiene gefüllt, die dann nachts getragen wird. Um das Bleichmittel besser applizieren zu können, wird ihm noch ein Verdicker beigefügt, so dass das Handelsprodukt auch eine gelartige Konsistenz haben kann.
Do-it-yourself-Bleaching
Neuere Applikationsformen, z. B. dünne gelhaltige Kunststoffstreifen wie Blend-a-med® whitestrips nutzen H2O2-freisetzende Folien, die auf die Zähne geklebt werden. In den Mikrostrukturen dieser einseitig beschichteten Folie befindet sich ein 5,3-prozentiges H2O2-Gel mit Carbamidperoxid. Die Folie wird von dem Patienten zweimal täglich für 30 Minuten auf den Zähnen befestigt. Die Dauer der Anwendung sollte 14 Tage nicht überschreiten. Die Aufhellungswirkung soll 24 Monate anhalten. Einfach zu handhaben sind auch Gele wie Colgate® Simply White oder Blend-a-med® Night Effects Gelpinsel. Sie werden auf einzelne Zähne aufgetragen und nach ca. 30 Minuten weg geputzt.
Die Haltbarkeit hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der Beschaffenheit der Zähne, der Zahnpflege und davon, wie oft man welche Mengen an färbenden Stoffen an die Zähne heranlässt, beispielsweise durch Tabak-, Tee- oder Kaffeegenuss. Nach den Erfahrungen, die bisher bekannt sind, bleiben aufgehellte Zähne beim externen Bleichen unterschiedlich lang – ca. drei Monate bis fünf Jahre – farbstabil. Die Wirkung intern gebleichter Zähne hält meist länger an. ck
Vorher gründlich Zähne putzen!
Allen Verfahren ist gemein, dass vor dem eigentlichen Bleichen die Zahnoberflächen konventionell gründlich gereinigt werden müssen und sich das Zahnfleisch in einem gesunden Zustand befinden muss. Sollten sich in den Zähnen schon zahnfarbene Füllungen befinden, so werden diese naturgemäß nicht mitgebleicht; eine Erneuerung dieser Füllungen ist nach der eigentlichen Bleichbehandlung nötig.
Das Bleichmittel darf auf keinen Fall mit dem Zahnfleisch in Kontakt kommen, da hieran sonst schwere Schäden auftreten können. Deshalb ist eine Kontrolle und Überwachung durch den Zahnarzt unabdingbar. Nach Abschluss der Behandlung sollte unbedingt eine "Härtung" des aufgehellten Zahnschmelzes mittels Fluoriden erfolgen.
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