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Stewens: Schmidt gefährdet GKV-Versicherte

MÜNCHEN (ks). Auch die bayerische Sozialministerin Christa Stewens (CSU) ist erzürnt über den von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt vorgelegten Gesetzentwurf zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung. Mit dem Entwurf schieße Schmidt "über das Ziel hinaus und gefährdet die Arzneimittelversorgung der gesetzlich Versicherten", sagte Stewens am 11. Dezember.
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„BÜROKRATISCH UND RESTRIKTIV“ Laut Bayerns Sozialministerin Stewens werden Schmidts Sparpläne vor allem eines bringen: höhere Zuzahlungen für die Versicherten.

Um das Ziel zu erreichen, die Arzneimittelausgaben der GKV um zwei Mrd. Euro zu senken, würden "Festpreise anvisiert, die unerreichbar niedrig sind", monierte Stewens. Sie sieht es kommen, dass die Hersteller ihre Marktpreise nicht so weit senken können – in der Folge müssten die Versicherten neben der Zuzahlung noch einen steigenden Differenzbetrag zwischen Festbetrag und dem Marktpreis des Medikaments zahlen. "Diese zusätzliche Belastung der Patienten werden wir nicht akzeptieren." Auch Schmidts Plan, für Ärzte ein Malussystem einzuführen, mit dem eine unwirtschaftliche Verordnungsweise geahndet werden kann, läuft Stewens zuwider. Schon heute seien Ärzte strengen Regeln bei der Arzneimittelverordnung unterworfen. Die von Schmidt angedachte weitergehende Steuerung sei "bürokratisch überzogen und zu restriktiv". Die Sanktionsmechanismen würden dazu führen, dass der Arzt nicht mehr das medizinisch sinnvolle Medikament verordnen kann, sagte Stewens.

Grundsätzlich positiv wertete die bayerische Ministerin das nun vorgesehene Verbot von Naturalrabatten und sonstigen Vorteilen für die Abgabe bestimmter Medikamente. Es bestehe jedoch eine Lücke: "Die Umkehrung der so genannten Aut-idem-Regelung war ein wesentlicher Grund für den sprunghaften Anstieg der Naturalrabatte. Diese Umkehrung darf nicht fortgelten". Ebenfalls auf Zustimmung trifft bei Stewens die im Entwurf vorgesehene Verpflichtung zur Zertifizierung der von den Pharmafirmen gesponserten Praxissoftware. Allerdings fehle das Verbot von Programmen zur Manipulation der Abrechnungssoftware.

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