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AOK-Ausschreibung zu Rabatten: BAH legt Beschwerde beim Bundeskartellamt ein
Die AOKs haben zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit der Verordnungsweise von Arzneimitteln durch Rabattvereinbarungen am 31. Oktober 2006 sämtliche Arzneimittel-Hersteller gleichlautend angeschrieben, um Rabattangebote gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für insgesamt 89 Wirkstoffe abzugeben. Hierzu haben die AOKs einen Rabattvertrag erarbeitet, der bereits Einzelheiten zur Rabatthöhe usw. regelt. Rabattangebote werden nur dann in die engere Wahl miteinbezogen, wenn der Apothekenverkaufspreis abzüglich der jeweils gewährten Rabatte unter dem Preis des derzeit günstigsten Produktes des Wirkstoffes liegt.
Die Hersteller werden aufgefordert, die Unterlagen mit den Rabattangeboten bis zum 24. November 2006, 12.00 Uhr an die federführende AOK Baden-Württemberg zu senden. Der BAH hat dagegen Beschwerde beim Bundeskartellamt eingelegt.
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