Bundestag beschließt Tabakwerbeverbot: EU-Richtlinie wird nach langem Zögern e

BERLIN (ks). Zigarettenreklame in Zeitschriften wird es in Deutschland bald nicht mehr geben Ų im Kino und auf Plakatwänden darf aber auch künftig für den blauen Dunst geworben werden. Der Bundestag verabschiedete am 9. November einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem die EU-Richtlinie zur Tabakwerbung umgesetzt wird. Neben den Regierungsfraktionen stimmten auch die Grünen und die Linke für das Gesetz. Lediglich die FDP votierte dagegen. Die Liberalen erklärten, eine Bevormundung des Verbrauchers und Werbeverbote für legale Waren seien abzulehnen.

Das Werbeverbot bezieht sich auf Reklame in Zeitungen, Zeitschriften und im Internet. Untersagt wird auch das Sponsoring von grenzüberschreitenden Veranstaltungen durch Tabakkonzerne – etwa von Formel-1-Rennen. In speziellen Rauchermagazinen sowie in Publikationen, die sich ausschließlich an Beschäftigte im Tabakhandel richten, darf allerdings auch weiterhin geworben werden. Kino- und Plakatreklame für Zigaretten bleibt ebenfalls erlaubt, weil sie als nicht grenzüberschreitend gilt. Im Hörfunk und im Fernsehen besteht bereits seit 1975 ein Werbeverbot für Tabak.

Mit der Verabschiedung des Gesetzes gibt Deutschland seinen Widerstand gegen die Vorgaben aus Europa auf. 2003 hatte die Bundesrepublik vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen die Tabakwerberichtlinie erhoben. Als Grund wurden formale Zweifel an der Zuständigkeit Brüssels für ein Tabakwerbeverbot angeführt. Das Verfahren ist noch immer anhängig. Der Bundesrat riet dem Bundestag daher in einer Empfehlung, mit der Verabschiedung des Gesetzes zu warten, bis die Luxemburger Richter ihr Urteil gefällt haben.

Doch die Bundesregierung verwies nun auf ablaufende Fristen: Die Tabakwerberichtlinie muss bis Ende Mai 2007 in nationales Recht umgesetzt sein – Anfang kommenden Jahres soll es in Deutschland so weit sein. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing (SPD), kündigte bereits weitere Schritte an: In Vorbereitung ist ein Nichtraucher-Schutzgesetz, das Rauchen in öffentlichen Gebäuden, Bussen und Bahnen verbietet und in Speisegaststätten stark einschränkt.

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