R. MohrDas Arzneibuch – Teil I: Bedeutung für

Das Arzneibuch ist eine "Sammlung anerkannter pharmazeutischer Regeln", die für alle bindend vorgeschrieben sind, die Arzneimittel herstellen, in Verkehr bringen oder prüfen. Dies sind insbesondere öffentliche Apotheken, Krankenhausapotheken, pharmazeutische Unternehmer, Inspektoren, Untersuchungslabors, Großhändler, Substanzhersteller, Substanzhändler und Zulassungsbehörden. Die Rolle des Arzneibuchs bei der Qualitätssicherung von Arzneimitteln ist in der Öffentlichkeit wenig bekannt. Auch die herausragende Rolle des Apothekers, der das Arzneibuch erarbeitet, seine Regeln anwendet oder darauf achtet, dass sie auch bei anderen angewendet werden, scheint in Vergessenheit geraten zu sein. Anlässlich des am 1. März 2006 in Kraft getretenen 2. Nachtrags des europäischen Teils des Arzneibuchs legen wir in einer dreiteiligen Serie die nach wie vor hohe Aktualität und Unersetzbarkeit des Arzneibuchs dar.

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