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GKV: Weitere Zuzahlungsbefreiungen
Bereits im September hatten die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen die Befreiungsgrenzen für weitere 130 Wirkstoffe festgelegt. Theoretisch könnte die gesetzliche Zuzahlung nun bei insgesamt 15.000 Medikamenten entfallen.
Seit Juli können gemäß AVWG besonders preisgünstige Arzneimittel von der Zuzahlung befreit werden. Voraussetzung ist, dass der Hersteller die Preise für Medikamente der Wirkstoffliste um mindestens 30 Prozent unter Festbetrag senkt. Ende Oktober standen bereits 2687 zuzahlungsfrei erhältliche Präparate zur Verfügung. Wie das Bundesgesundheitsministerium am 28. Oktober mitteilte, betrifft die neue Tranche viele Medikamente gegen große Volkskrankheiten. Mit dabei sind Cholesterinsenker (z. B. Simvastatin), Blutdrucksenker (z. B. Losartan, Valsartan, Ramipril), Schmerzmittel (z. B. Ibuprofen, Sumatriptan) oder Magensäurehemmer (z. B. Omeprazol).
Pro Generika: Mogelpackung Hermann Hofmann, Geschäftsführer des Branchenverbandes Pro Generika, nannte die Regelung zur Zuzahlungsbefreiung eine "Mogelpackung", von der kaum jemand profitiere. In einem Interview mit der Nachrichtenagentur AP erklärte er, dass die Kassenverbände bei der Auswahl der Wirkstoffe genau rechnen müssten, wie sie trotz Zuzahlungsverzicht sparen können. Und das gehe am besten, wenn sie Medikamente gegen chronische Erkrankungen auswählen – denn chronisch Kranke sind ohnehin nach kurzer Zeit von der Zuzahlung befreit.
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