Influenza und Vogelgrippe

Atemschutzmasken: Welche Maske schützt vor einer Influenzainfektion?

Die Angst vor der Vogelgrippe hat nicht nur zu Hamsterkäufen von Medikamenten wie Oseltamivir geführt, auch einfache Gesichtsmasken und Atemschutzmasken sind stark gefragt und sollen bei Ausbruch eine Ansteckung verhindern. Doch was ist sinnvoll? Sind Papiermasken überhaupt geeignet? Antworten dazu finden sich in einem Beschluss der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

In dem Beschluss 609 "Arbeitsschutz beim Auftreten von Influenza unter besonderer Berücksichtigung des Atemschutzes", veröffentlicht im Mai 2005, heißt es u. a.: "Die Verbreitung des Erregers durch den Patienten kann durch Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (durch den Patienten) oder zumindest das Bedecken von Mund und Nase bei Husten/Niesen und Beachten der Händehygiene vermindert werden." Zu den wichtigsten individualhygienischen Maßnahmen für medizinisches Personal zählt neben der Händedesinfektion das Tragen eines dicht anliegenden Mund- und Nasen-Schutzes, der die Anforderungen einer FFP1-Maske erfüllt.

OP-Masken erfüllen selten FFP1-Kriterien - Papiermasken sind unwirksam

Dabei ist zu bedenken, dass Operationsmasken selten die Kriterien einer filtrierenden Halbmaske der Geräteklasse FFP1 erfüllen. OP-Masken müssen gemäß eines europäischen Normenentwurfs eine 95%ige Filterwirkung gegenüber Bakterien haben, Vorschriften zur Prüfung der Gesamtleckage, die den Dichtsitz an Hals und Gesicht berücksichtigt, sind für OP-Masken nicht vorgeschrieben. OP-Masken schützen in erster Linie den Patienten und weniger die Träger der Maske. Es besteht Übereinkunft, dass nur eine eng anliegende OP-Maske mit modellierbarem Nasenbügel eine Schutzwirkung für den Träger hat. Einlagige Papier-Gesichtsmasken sind unwirksam. Zum Schutz der Beschäftigten und damit des medizinischen Personals sollen partikelfiltrierende Halbmasken (FFP-Masken, face filtering piece) aufgrund ihres Partikelrückhaltevermögens (< 5 mm) und der definierten Gesamtleckage besser geeignet sein. Je nach Geräteklasse bestehen Unterschiede in der Gesamtleckage: FFP1 max. 22%, FFP2 max. 8% und FFP3 max. 2%. In dem Beschluss wird allerdings darauf hingewiesen, dass keine mikrobiologische Prüfmethode etabliert sei, die eine generelle Aussage zum Infektionsschutz erlauben würde.

Welche Masken sind wann zu tragen?

Grundsätzlich sollten bei Tätigkeiten, bei denen ein Kontakt zu Verdachtsfällen besteht, FFP1-Masken oder entsprechende Operationsmasken getragen werden. FFP2-Masken sind dann zu tragen, wenn die Beschäftigten Hustenstößen ausgesetzt sind, FFP3-Masken, wenn Husten provoziert wird, beispielsweise bei einer Bronchoskopie. In der ambulanten Versorgung beispielsweise in der Arztpraxis soll wie folgt vorgegangen werden: Bei Verdacht auf Influenza ist der Patient bis zur Einweisung in das Krankenhaus isoliert in einem separaten Raum unterzubringen und wenn möglich mit einem Mund-Nasen-Schutz auszustatten. Personen, die zu diesem Patienten Kontakt haben, sollen sich unter anderem mit einer FFP1-Maske oder einem den FFP1-Kriterien entsprechenden Mund-Nasen-Schutz schützen. Den Beschäftigten des Rettungstransportwagens werden FFP2-Masken empfohlen. Innerhalb des Krankenhauses soll der Transport als Einzeltransport erfolgen, wobei der Patient nach Möglichkeit eine OP-Maske trägt und das Personal FFP1-Masken oder eine FFP1-Kriterien entsprechende OP-Maske.

Gleiches gilt bei Betreten des Patientenzimmers durch das Personal, es sei denn, dass das Tragen von FFP2-Masken (Hustenstöße) oder FFP3-Masken (entsprechende Tätigkeiten) erforderlich ist.

Wie soll sich die Allgemeinbevölkerung schützen?

Nach Auskunft des Robert Koch-Instituts kann sich die Allgemeinbevölkerung im Pandemiefall in gewissem Rahmen durch das Tragen einer OP-Maske schützen, allerdings nicht mit einlagigen Papiermasken. Daten zur Schutzwirkung bei einem Einsatz außerhalb der Krankenbetreuung liegen aber bisher nicht vor. Daher besteht die Gefahr, dass sich Personen, die eine solche Maske tragen, in falscher Sicherheit wiegen und andere Präventionsmaßnahmen vernachlässigen (siehe Kasten). Zu berücksichtigen ist auch, dass ein Mund-Nasen-Schutz im Pandemiefall über einen längeren Zeitraum getragen werden muss.

Allgemeine Hygieneregeln für die Bevölkerung, wie sie im Nationalen Pandemieplan ausgeführt sind

  • Vermeiden von Händegeben, Anhusten, Anniesen
  • Vermeiden von Berührungen der Augen, Nase oder Mund
  • Nutzung und sichere Entsorgung von Einmaltaschentüchern
  • Empfehlungen zu einer intensiven Raumbelüftung
  • Gründliches Händewaschen nach Personenkontakten, der Benutzung von Sanitäreinrichtungen und vor der Nahrungsaufnahme
  • Absonderung von an Influenza erkrankten Personen von Säuglingen, Kleinkindern und Personen mit chronischen Erkrankungen
  • Empfehlung für fieberhaft Erkrankte, im eigenen Interesse zu Hause zu bleiben, um weitere Ansteckungen zu verhindern
  • Vermeidung von engen Kontakten zu möglicherweise erkrankten Personen
  • Verzicht auf den Besuch von Theatern, Kinos, Diskotheken, Märkten, Kaufhäusern bzw. die Vermeidung von Massenansammlungen sowie
  • gegebenenfalls das Tragen eines dicht anliegenden, mehrlagigen Mund-Nasen-Schutzes (wie er in der Chirurgie und der Intensivmedizin verwendet wird)

Quelle: www.rki.de

Mund-Nasen-Schutz und Atemschutzmaske

Ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) wie die OP-Masken kann wirkungsvoll das Auftreffen makroskopischer Tröpfchen im Auswurf von Patienten auf die Mund- und Nasenschleimhaut des Trägers verhindern. Atemschutzmasken dagegen dienen der Abscheidung von Partikeln aus der Atemluft. Im Gegensatz zu einem einfachen Mund-Nasen-Schutz wird der Abscheidungsgrad solcher partikelfiltrierenden Halbmasken (FFP-Masken, face filtering piece) durch genormte Prüfungen ermittelt. Je nach Filterdurchlass werden die FFP-Masken drei Klassen zugeteilt.

Die EN 149 ist die europäische Norm für FFP-Masken. Geprüfte Masken sind an dem EN 149-Aufdruck und dem CE-Zeichen zu erkennen. Die maximale Gesamtleckage, das heißt die gesamte nach innen gerichtete Leckage, beträgt für FFP-Masken der Klasse 1 22%, der Klasse 2 8% und der Klasse 3 2%.

Atemschutzmasken - Empfehlungen nur auf Basis rationaler Überlegungen

Das Influenzavirus ist hochinfektiös, nur zwei Viren werden benötigt, um eine Infektion auszulösen. Vor diesem Hintergrund bietet bei Vorliegen einer Gefährdung eine FFP3-Atemschutzmaske den bestmöglichen Schutz. Klinische Studien zum Infektionsschutz durch Atemschutzmasken gibt es jedoch nicht, so dass alle Empfehlungen nur auf der Basis rationaler Überlegungen ausgesprochen werden können. Im Mittelpunkt der Überlegungen stehen dabei die Berücksichtigung der Partikelkonzentration in der Umgebung, die Gefährlichkeit des Erregers und die Infektionsdosis. Vor diesem Hintergrund ist auch der Beschluss 609 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zu sehen, der je nach Gefährdung das Tragen von Atemschutzmasken der Klassen 1 bis 3 empfiehlt.

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