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Dank Rechtsschutz gelassen bleiben
"Rechtsschutz bedeutet in erster Linie die nötige Sicherheit, um einen Streitfall ohne finanzielles Risiko vor Gericht zu lösen. Dabei unterscheiden die Anbieter diverse Lebensbereiche von Privatrechtsschutz über Berufs- oder Verkehrsrechtsschutz bis zu Arbeitsrechtsschutz beispielsweise. Als einzelne Bausteine oder Paketlösungen sind Rechtsschutzpolicen nach persönlichem Bedarf wählbar und sorgen dafür, dass im Streitfall Gelassenheit statt Unsicherheit herrscht", so ein Versicherungsexperte des Allgemeinen Wirtschaftsdienstes (AWD).
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherten notwendig sind. Bei Verfahren, die vom Versicherten selbst angestrengt werden, gilt als Voraussetzung die Aussicht auf Erfolg. Daher sollte im Schadenfall prinzipiell die schriftliche Zustimmung der Versicherungsgesellschaft vorliegen. Diese Deckungszusage holt meist der Anwalt ein, dessen Kosten nach gesetzlicher Gebührenordnung die Rechtsschutzpolice abdeckt.
Waren die Gebühren der Anwälte jahrelang ausschließlich vom Gesetzgeber geregelt, sind seit Mitte 2006 die Honorare frei verhandelbar. Das bedeutet: zu Beginn eines Mandats wird der Wert der zu erbringenden Leistungen des Anwalts festgelegt. Verzichtet der Anwalt darauf, greifen die Gebühren des Bürgerlichen Rechts. Es empfiehlt sich, den Anwalt direkt an die Versicherung zu verweisen, um die Höhe abzustimmen. Zum Teil schlagen Anwälte dieses Vorgehen selbst vor, da ihre Mandanten in der Regel den Gegenwert juristischer Leistungen nicht einschätzen können.
Neben eigenen Anwaltskosten entstehen Gerichtskosten, Kosten von Verwaltungsbehörden und Vollstreckungskosten, die die Rechtsschutzpolice übernimmt. Zudem eventuell gegnerische Kosten, falls der Prozess verloren wird. Strafkautionen sowie Aufwendungen für Sachverständige oder Schieds- und Schlichtungsverfahren sind weiter im Versicherungsschutz eingeschlossen. Die Rechtsschutzversicherung gilt auch im Ausland. Allerdings ist Vorsicht geboten bei Reisen, die länger als sechs Wochen dauern. Hier bieten wenige Anbieter dauerhaft Rechtsschutz.
Sparmöglichkeiten in punkto Beitragshöhe ergeben sich durch Selbstbehalt, jährliche Zahlungsweise und langfristige Vertragslaufzeit. Je nach Anbieter kann der Selbstbehalt frei ausgehandelt oder zwischen festen Beträgen gewählt werden. Analog zu Kfz-Policen gibt es beim Rechtsschutz bei einigen Anbietern Schadenfreiheitsrabatte. Davon profitieren Versicherte, die den Schutz eine bestimmte Zeit nicht in Anspruch nehmen. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von fünf Jahren lassen sich bei manchem Anbieter zwischen fünf und zehn Prozent Beitragshöhe sparen.
Statt einen Rechtsstreit einzugehen, bieten Rechtsschutzversicherungen immer häufiger die Alternative Mediation an. Dabei werden Streitende angeleitet, eine Lösung auszuhandeln, statt auf ein Gerichtsurteil zu bauen. Mediation ist vor allem dann sinnvoll, wenn die streitenden Parteien auch künftig miteinander auskommen müssen – zum Beispiel bei Nachbarn. Die Rechtsschutzpolice zahlt meist einen Betrag analog eines Prozesses in erster Instanz.
Streitfall Internet
Immer häufiger kommt es zum Rechtsstreit nach Internetgeschäften. Der Marktplatz Internet ist enorm gewachsen und mit ihm die Zahl der Streitigkeiten. Versicherer haben sich darauf eingestellt und diesen Punkt in ihre Vertragsbedingungen aufgenommen. Unterstützung bieten Rechtsschutzpolicen auch hier bei Auslandsstreitigkeiten. Je nach persönlichen Aktivitäten sollte man darauf achten, wie hoch die angegebene Deckungssumme für solche Streitfälle ist..
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