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(bü). Ein krankhaft übergewichtiger gesetzlich Krankenversicherter hat nur dann Anspruch auf eine sogenannte Magen-Bypass-Operation, wenn keine anderen Behandlungsmöglichkeiten mehr zur Verfügung stehen. Mit dieser Begründung lehnte das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz den entsprechenden Antrag eines 1,90 Meter großen Versicherten ab, der 170 Kilogramm wog. Er hatte mehrere "Diäten" hinter sich, die im Ergebnis nicht mehr als den sogenannten "jo-jo-Effekt" hatten. Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz: Zwar stelle extremes Übergewicht eine Krankheit dar. Doch habe sich der Versicherte bisher noch keiner "langfristigen Therapie unter ärztlicher Kontrolle und Betreuung im Rahmen eines Gesamtkonzepts" unterzogen. Vorher sei an eine teure Operation für Rechnung der Krankenkasse nicht zu denken.
(Az.: L 5 KR 116/05)
AZ 2007,
Nr. 20, S. 6, 13.05.2007
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