- DAZ.online
- DAZ / AZ
- AZ 23/2007
- Pflege: Wie Sie die ...
Pflege: Wie Sie die Versorgungslücke mit einer Zusatzversicherung schließen
Ursprünglich wurde die Pflegeversicherung im Jahr 1995 ins Leben gerufen, um die Versicherten im Pflegefall ausreichend finanziell abzusichern. Doch tatsächlich kommt sie lediglich für einen Teil der entstehenden Kosten auf. "Da die Kosten für ambulante oder stationäre Pflege meist höher liegen als die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, ist eine private Zusatzvorsorge nahezu unvermeidbar, denn sie schließt genau diese Lücke in der gesetzlichen Absicherung. Besteht kein Zusatzschutz, müssen laufende Einkünfte wie Rente und Ersparnisse die Kosten abdecken", so ein Versicherungsexperte des Allgemeinen Wirtschaftsdienstes AWD.
In einem Pflegeheim kostet Pflege in der höchsten Stufe beispielsweise durchschnittlich 2690 Euro pro Monat (Stiftung Warentest 7/2006). Die maximalen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung betragen in der höchsten Stufe lediglich 1432 Euro und in Härtefällen 1688 Euro. Für die Differenz von 1258 Euro müssen der Betroffene selbst beziehungsweise seine unterhaltspflichtigen Angehörigen aufkommen, also Ehepartner, Eltern oder Kinder. In Pflegestufe II beträgt die Unterdeckung immerhin noch im Durchschnitt 871 Euro und in Stufe I besteht eine Versorgungslücke von geschätzten 577 Euro.
Eine eigene zusätzliche Vorsorge ist daher notwendig. Und dabei gilt: je früher, desto günstiger. Wer bereits in jungen Jahren eine Pflegezusatzversicherung abschließt, zahlt erheblich geringere Beiträge als Personen, die sich erst mit 50 oder 60 Jahren dafür entscheiden. Frauen zahlen aufgrund ihrer längeren Lebenserwartung einen höheren Beitrag als Männer. Versicherte können sich in ihrer Police entweder für fest vereinbarte Tagessätze oder für eine anteilige Übernahme der Pflegekosten entscheiden.
Aus drei Varianten wählen
Bei der Pflegerentenversicherung handelt es sich um eine Lebensversicherung, die je nach Hilfsbedürftigkeit eine monatliche Rente ausbezahlt, sobald der Versicherte zum Pflegefall wird.
Eine weitere Möglichkeit ist die Pflegetagegeldversicherung. Sie zahlt einen bestimmten Tagessatz – wie bei der Pflegerentenversicherung ebenfalls unabhängig von den eigentlichen Kosten. Diese Art des Zusatzschutzes bietet sich für jene an, die im Alter mit hoher Wahrscheinlichkeit von der Familie oder Freunden gepflegt werden. Der Versicherte entscheidet dabei selbst, welchem Zweck das Geld dienen soll: ob für die Pflege zuhause, im Heim, durch die Familie oder ausgebildete Fachkräfte. Oder aber der Versicherte verwendet das Tagegeld, um damit nachbarschaftliche Hilfe zu entlohnen. Wenn die Nachbarn sich beispielsweise um den Haushalt kümmern, den Hund ausführen oder das Essen zubereiten.
Als dritte Variante kommt die Pflegekostenversicherung für einen großen Teil der Differenz zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den höheren Pflegekosten auf. Versicherte legen bei dieser Form der Vorsorge die Höhe des Anteils selbst fest. Gezahlt wird lediglich, wenn tatsächlich Kosten durch Pflegedienste oder im Rahmen einer Heimunterbringung angefallen sind. Daher ist die Kostenversicherung am ehesten für Personen empfehlenswert, die im Alter sehr wahrscheinlich professionelle Betreuung in Anspruch nehmen werden.
Innerhalb der Pflegekostenversicherung gibt es die sogenannten Restkostentarife. Sie übernehmen bis zu 80 Prozent der verbleibenden Kosten, so dass der Versicherte selbst lediglich 20 Prozent tragen muss. "Das zahlt sich insbesondere dann aus, wenn etwa hohe Pflegekosten durch ein teures Heim oder durch einen ambulanten Dienst aufgrund von Pflege in Pflegestufe III entstehen", so der AWD-Versicherungsexperte. .
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.