Wie heiß es in Büro und Offizin werden darf

(bü). Sommer – Sonne – Schweiß. Dieser Dreiklang macht nicht nur Bauarbeitern und anderen Freiluftwerklern zu schaffen. Auch in Büros und in der Offizin kann es unerträglich warm werden, etwa wenn die Klimaanlage ausgefallen ist oder es gar nicht erst eine gibt (was ja durchaus auch Vorteile haben kann).
Was das Arbeitsschutzrecht dazu sagt

Es soll Unternehmer geben, denen das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter so sehr am Herzen liegt, dass sie ihnen – je nach Temperatur in den Arbeitsräumen – Vergünstigungen verschiedenster Art einräumen. Das fängt bei kostenlosen Getränken an und setzt sich fort über Salatbuffets, Aufstellung von Ventilatoren oder gar vorübergehende Aufenthalte in "Kühlräumen", der Erlaubnis, dass die Damen die Rocksäume kürzen und die Herren gleich in kurzen Hosen erscheinen dürfen, dass geleistete Arbeitsstunden doppelt bezahlt werden – bis zum "hitzefrei" auf Firmenkosten, inclusive Freikarte fürs Schwimmbad. Na gut, eine nicht in allen Punk-ten realistische Auflistung ...

Fakt dürfte aber sein, dass Unternehmer sich an das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung halten (oder besser: halten sollten). Darin ist penibel geregelt, was zu tun ist, wenn die Temperaturen die Arbeitsfreude (und damit die Schaffenskraft) erlahmen lassen. Das sollte auch selbstverständlich sein. Ermüdungserscheinungen mit einhergehender Leistungsminderung erfreuen schließlich keinen Firmenboss. Und Konzentrationsmangel führt unweigerlich zu einer höheren Unfallgefahr.

Die Arbeitsstättenverordnung gibt ganz allgemein vor, dass Bereiche von Arbeitsplätzen, die unter "starker Hitzeentwicklung" stehen, im Rahmen des betrieblich Möglichen auf eine erträgliche Temperatur gekühlt werden müssen. Ergänzend dazu heißt es in den Arbeitsstättenrichtlinien, dass die Raumtemperatur in Arbeitsräumen 26 Grad Celsius nicht überschreiten "soll" (von "Hitzearbeitsplätzen" abgesehen). Dabei ist Raumtemperatur "die in einer Höhe von 75 Zentimetern über dem Fußboden in der Mitte des geschlossenen Raumes mit einem Thermometer gemessene Temperatur". Das Landgericht Bielefeld gewährt allerdings Spielraum nach oben: Bei höheren Temperaturen muss die Innenraumtemperatur mindestens sechs Grad unter der Außentemperatur liegen. Bei 35 Grad Celsius Außentemperatur genügt an Arbeitsplätzen also eine Abkühlung auf 29 Grad Celsius. Gesichtspunkte von Energieeinsparung und Umweltschutz treten dahinter zurück. (Az.: 3 O 411/01)

Es gibt Mindesttemperaturen

Andererseits "muss" die Raumtemperatur – von Ausnahmen abgesehen – bei überwiegend sitzender Tätigkeit 19 Grad Celsius betragen, ansonsten 17 Grad. Wer schwer körperlich arbeitet, der hat mit 12 Grad auszukommen. Für Büroräume ist als Mindesttemperatur 20 Grad vorgesehen, in Verkaufsräumen 19 Grad, in Pausenräumen 21 Grad sowie in Waschräumen, in denen Duschen und Wannen mit warmem Wasser instal-liert sind, 24 Grad.

Es versteht sich, dass das "Temperaturempfinden" individuell und von einer ganzen Reihe von Faktoren ab-hängig ist. Es kommt auf die physikalischen Bedingungen an (etwa: Lufttemperatur, relative Luftfeuchtigkeit, Luftzusammensetzung und optische Einflüsse), ferner auf "intermediäre Bedingungen" (etwa: Kleidung, Tä-tigkeitsgrad, Tageszeit, Raumbesetzung) und schließlich auf psychosoziale Faktoren (etwa: Konstitution, körperliche Verfassung, Geschlecht, Alter).

Wenn der Arbeitgeber "kühl" bleibt

Fragt sich nur noch, was geschieht, wenn trotz "Bullenhitze" der Arbeitgeber "kühl" bleibt? Den Arbeitneh-mern steht ein Beschwerderecht zu. Sie gehen damit allerdings nicht vor das Arbeitsgericht, sondern zum Staatlichen Amt für Arbeitsschutz. Dort gibt es Fachleute, die mit dem Unternehmer Abhilfemaßnahmen dis-kutieren und konkrete Vorschläge machen. Folgt darauf nichts in Richtung Arbeitsschutz, dann wird auch schon mal mit einem Bußgeld gedroht ...

Andererseits: Natürlich haben Arbeitnehmer auch das Recht, ihr Mütchen vor dem Arbeitsgericht zu kühlen. Ob das immer empfehlenswert ist, ist eine andere Frage, die im Kollegenkreis sicher heiß diskutiert wird..

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