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- AZ 45/2007
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FDP will GKV-Wahltarife zur Kostenerstattung streichen
Bei den Wahltarifen mit Kostenerstattung tritt der Versicherte in Vorleistung und reicht die Rechnung anschließend bei seiner Kasse ein. Das Bundesversicherungsamt und das Bundesgesundheitsministerium sind der Auffassung, dass diese Tarife auch solche Leistungen umfassen können, die bislang von privaten Zusatzversicherungen abgedeckt wurden – etwa Ein- und Zweibettzimmerzuschläge oder Auslandsreisekrankenversicherungen. In einer Sitzung des Gesundheitsausschusses, so die Liberalen, habe sich jedoch gezeigt, dass die Auffassung der Regierungsfraktionen zu dieser Interpretation "uneinheitlich" sei. Die FDP selbst sieht die Gefahr, dass es zu Quersubventionierungen zwischen dieser Art Kostenerstattungstarif und dem Bereich der Pflichtversicherung kommen könnte. Auch sei fraglich, ob auf diesem Feld tätige Krankenkassen ihren Status als Sozialversicherung europarechtlich halten könnten. Überdies unterlägen gesetzliche Kassen auch mit dem Wahltarif nicht den Bedingungen des Versicherungsvertrags- und des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Damit, so die FDP, hätten sie jederzeit die Möglichkeit, mit einer Satzungsänderung einen Wahltarif wieder zu schließen.
Die Liberalen halten es daher für sinnvoller, Zusatzversicherungen, die nicht unmittelbar zum GKV-Leistungsspektrum gehören, auch künftig in Kooperation mit privaten Krankenversicherungen anzubieten.
Auch beim PKV-Verband ist man überzeugt, dass das Angebot derartiger Zusatzversicherungen durch gesetzliche Kassen "ein eindeutiger Rechtsverstoß" ist: Im Rahmen der Kostenerstattung dürften gesetzliche Kassen keine Leistungen anbieten, die sie nicht auch als Sachleistung erbringen. Darüber hinaus halten die Privaten Selbstbehalt- und Beitragsrückerstattungstarife in der GKV für "systemwidrig" und "entsolidarisierend": Versicherte nutzten diese Tarife zum "Vorteilshopping", indem sie als "gute Risiken" durch Wechsel in einen Wahltarif Beitragsnachlässe zu Lasten der Versichertengemeinschaft realisieren, moniert der PKV-Verband. Es sei "offenkundig", dass es bei dem Angebot von GKV-Wahltarifen in erster Linie um "Marketing und um das Errichten von wettbewerbsfeindlichen Schutzzäunen geht". Die PKV gehe daher auch juristisch gegen "rechtswidrige Tarifgestaltungen" der gesetzlichen Kassen vor..
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