Was Sie noch bis Silvester erledigen sollten ...

(bü). Jetzt wird es aber Zeit! Wenn es ums Geld geht, dann müssen viele Termine bis zum Jahresende eingehalten werden. Die wichtigsten Tipps von A wie "Außergewöhnliche Belastung" bis Z wie "Zahnersatz":
Tipps zum Jahreswechsel: Wer jetzt schnell handelt, für den ergeben sich noch etliche Spar-Möglichkeiten

Haben Sie in diesem Jahr bereits besondere Aufwendungen zum Beispiel für Krankheitskosten, eine Beerdigung oder Ihre Scheidung gehabt? Und steht vielleicht gleich zu Beginn des nächsten Jahres noch eine größere Ausgabe an, etwa weil Sie Zahnersatz benötigen?

Überlegen Sie, Ihrem Zahnarzt noch bis Silvester 2007 eine Vorauszahlung zu leisten und so Ihren steuerlich berücksichtigungsfähigen Aufwand zu komprimieren. Dann steigt Ihre Chance, den Betrag als außergewöhnliche Belastung vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen zu bekommen. Denn das Finanzamt rechnet entsprechend der Höhe des "Gesamtbetrags der Einkünfte" aus, was Ihnen pro Jahr "zuzumuten" ist, aus der eigenen Geldbörse für solche Ausgaben zu tragen. Bei einem Jahreseinkommen zwischen 15.340 und 51.130 Euro sind das zum Beispiel für eine Familie mit einem oder zwei Kindern 3 Prozent, bei 30.000 Euro Verdienst demnach 900 Euro. Je mehr also in einem Jahr zusammenkommt, desto besser für den Steuerzahler – je mehr "auf die Jahre verteilt" wird, desto ungünstiger, da ja jeweils der zumutbare Betrag vom kalenderjährlichen Aufwand abgezogen wird.

Autounfall

Haben Sie 2007 einen Unfall verschuldet und dem Besitzer des anderen Wagens den Schaden von vielleicht 400 Euro zunächst aus der eigenen Tasche bezahlt, weil Sie Ihren Schadenfreiheitsrabatt retten wollten? Und ist inzwischen ein zweiter Unfall hinzugekommen, den Sie verursacht haben? Sie können Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung sowohl für den zweiten als auch nachträglich für den ersten Unfall in Anspruch nehmen. Das müssen Sie spätestens an Silvester 2007 dort "gemeldet" haben. Für einen im Dezember 2007 passierten zweiten Unfall haben Sie noch eine Nachmeldefrist bis Ende Januar 2008. Auch die Vollkaskoversicherung können Sie auf diese Weise "verspätet" in Anspruch nehmen. Lassen Sie sich aber in beiden Fällen vorher von Ihrer Versicherung ausrechnen, ob sich der Deal für Sie lohnt, weil ja der Schadenfreiheitsrabatt in Mitleidenschaft gezogen wird. Und es gilt der Grundsatz: Die Zahl der Unfälle entscheidet über den Umfang der Rückstufung, nicht die Höhe der gesamten Schäden. – Umgekehrt können Sie einen von Ihrer Versicherung bereits regulierten Kleinschaden (bis 500 Euro) "zurückzahlen". Das rettet den Schadenfreiheitsrabatt (falls er sich verschlechtert haben sollte).

Bausparen

Haben Sie ein Bausparkonto und Anspruch auf die Wohnungsbauprämie? Das ist der Fall, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen nicht höher ist als 25.600/51.200 Euro pro Jahr (alleinstehend/verheiratet). "Brutto" ist das wesentlich mehr (je nach individuellen Verhältnissen). Zahlen Sie für 2007 den höchstmöglichen Betrag darauf ein: 512/1024 Euro, dann gibt’s die maximale Prämie von rund 45/90 Euro.

Betriebskosten

(Nebenkosten bei Mietwohnungen). Hat Ihr Vermieter Ihnen die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2006 noch nicht geschickt? Geschieht das auch nicht bis zum 31. Dezember 2007 (wenn der Abrechnungszeitraum – wie meistens – das Kalenderjahr umfasst), dann brauchen Sie eine etwaige Nachzahlung nicht mehr zu leisten. Der Anspruch auf Abrechnung bleibt bestehen – um zum Beispiel festzustellen, ob statt einer Nachzahlung eine Erstattung überzahlter Betriebskosten fällig ist. Nur nachzahlen müssen Mieter in solchen Fällen nicht.

Handwerker- oder Haushaltsnahe Dienstleistungen

Wollen Sie Ihre privat genutzten Wohnräume renovieren? Oder Ihren Garten "winterfest" machen? Und können Sie dafür dann offizielle Rechnungen externer Firmen (zum Beispiel Malermeister, Fensterputzer, Gärtner) vorlegen? Dann dürfen Sie 20 Prozent des Aufwandes für solche "haushaltsnahen Dienstleistungen" von Ihrer Steuerschuld absetzen – höchstens 600 Euro (bei 3000 Euro Aufwand). Bedingung: Die Rechnung wurde per Überweisung, also nicht bar bezahlt. Geschieht das noch bis Ende 2007, so mindern Sie für dieses Jahr Ihre zu zahlenden Steuern – nicht nur das steuerpflichtige Einkommen. Entsprechendes gilt für Handwerkerleistungen, die in diesem Jahr Ihr Haus/Ihre Wohnung auf Vordermann gebracht haben (Beispiele: Badmodernisierung; Austausch von Fenstern).

Kindergeld

Kommt das Einkommen Ihres volljährigen Kindes, das sich in der Ausbildung befindet, dem "kindergeldschädlichen" Einkommensfreibetrag (7680 Euro plus 920 Euro Arbeitnehmerfreibetrag plus Sozialversicherungsbeiträge) im Jahr gefährlich nahe? Dann prüfen Sie, ob der Grenzwert durch den Kauf von beruflich benötigten Büchern, ferner durch Semestergebühren und Aufwendungen für die Fahrten zur Berufsschule oder Universität eingehalten werden kann. Nur ein Cent mehr als der individuell für Ihr Kind errechnete Betrag auf dem Konto Ihres Kindes killt das Kindergeld von mindestens (154 x 12 =) 1848 Euro im Jahr.

Minijob

Arbeiten Sie nebenbei auf 400-Euro-Basis und verdienen Monat für Monat den höchstmöglichen Betrag, so sollten Sie aufpassen, dass Ihnen der Vorteil der Brutto = Netto-Auszahlung nicht durch eine Sonderzahlung am Jahresende vermasselt wird. Denn dann würde rückwirkend sowohl Sozialversicherungs- als auch Steuerpflicht eintreten. Besser ist es, wenn der Arbeitgeber Sie steuerfrei belohnt, etwa durch die Übernahme von Kindergartenbeiträgen oder einen Zuschuss für die Wege zur und von der Arbeitsstelle (wofür der Arbeitgeber dann eine Pauschalsteuer trägt). Übrigens: Auch ein Anspruch auf Weihnachtsgeld kann die Vorteile eines 400-Euro-Jobs aushebeln (wenn nämlich zum Beispiel 13 statt 12 x 400 Euro im Jahr gezahlt werden). Wer das vermeiden möchte, der verzichtet auf das Weihnachtsgeld oder reduziert seine Arbeitszeit so, dass im Ergebnis maximal 4800 Euro Verdienst im Jahr herauskommen – inklusive Weihnachtsgeld.

Rentenbeiträge

Entgegen landläufiger Meinung müssen Beiträge freiwillig Rentenversicherter für das laufende Jahr nicht bis zum 31. Dezember auf dem Konto der gesetzlichen Rentenversicherer eingegangen sein. Es genügt, wenn dies bis zum 31. März für das Vorjahr geschieht. Allerdings: Tritt zwischenzeitlich der "Versicherungsfall" ein (Beispiel: eine Erwerbsminderung), so wird die Rente nur aus den bis dahin entrichteten Beiträgen berechnet. Deshalb: Eine frühzeitige Beitragszahlung empfiehlt sich! Der Mindestbeitrag macht für das Jahr 2007 78 Euro monatlich aus, der höchste 1044,75 Euro.

Resturlaub

Haben Sie noch Urlaub für 2007 zu bekommen? Nehmen Sie ihn bis zum 31. Dezember 2007. Oder vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber, dass der Urlaubsrest auf 2008 übertragen wird. Verpflichtet dazu ist Ihr Chef, wenn Sie 2007 Ihren Urlaub noch nicht (voll) genommen haben, weil im Betrieb zu viel zu tun war, weil Sie krank geworden sind oder ein anderer persönlicher oder betrieblicher Grund vorlag, den Urlaub zu verschieben. "Übertragener" Urlaub muss bis spätestens zum 31. März 2008 genommen sein, sonst verfällt er (wenn tarifvertraglich nichts Günstigeres gilt).

Riesterrente

Sind Sie rentenversicherungspflichtig oder Ehepartner eines Rentenpflichtversicherten? Und haben Sie für 2007 noch nicht "geriestert"? Dann wird es Zeit, einen privaten Altersvorsorgevertrag abzuschließen – wenn Sie die staatlichen Zulagen von bis zu 114 Euro plus 138 Euro je Kind nicht verschenken wollen. Sie können wählen zwischen privaten Rentenversicherungen, Fondssparplänen und Banksparplänen. Die Stiftung Warentest wirbt: Ein Riestervertrag lohnt sich wegen der staatlichen Beteiligung auf jeden Fall – auch wenn das Unternehmen, das den Vertrag durchführt, ausnahmsweise am Ende keine Gewinne gutschreiben sollte. Ein Minus kann auf keinen Fall herauskommen.

Steuererklärung

Haben Sie Ihre Steuererklärung für 2005 noch nicht beim Finanzamt? Dann können Sie das noch bis zum 31. Dezember 2007 nachholen, sonst gehen Erstattungsansprüche für 2005 verloren. Besser ist es ohnehin, die Steuererklärung "zeitnah" (also im Frühjahr 2008 für 2007) zu machen. Sie geben dem Fiskus sonst unnötig ein zinsloses Darlehen. Wer in Zeitnot gerät, der kann eine mögliche Steuererstattung auch noch dadurch sichern, dass er den vierseitigen "Mantelbogen" der Steuererklärung sowie die "Anlage N" mit dem Jahresverdienst und der bereits gezahlten Jahreslohnsteuer einreicht und im Begleitbrief darauf hinweist, dass fehlende Unterlagen nachgereicht werden. – Andererseits: Viele Steuerzahler sind ohnehin verpflichtet, die Steuererklärung bis zum 31. Mai für das Vorjahr einzureichen, zum Beispiel Eheleute, die nach den Steuerklassen III/V besteuert werden oder wenn auf der Steuerkarte ein Freibetrag notiert war oder wenn neben dem Hauptberuf ein steuerpflichtiger Zweitjob ausgeübt wurde. (Der Bundesfinanzhof hat zwar in einem Urteil die Frage angesprochen, ob die zweijährige "Ausschlussfrist" für die freiwillige Steuerveranlagung überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Derzeit empfiehlt es sich aber nicht, mit Blick darauf den Erstattungsantrag für 2005 ohne Not in das Jahr 2008 zu verschieben.)

Steuerfreibetrag

Übersteigen Ihre Werbungskosten im kommenden Jahr voraussichtlich mindestens (920 Euro Pauschbetrag plus wenigstens 600 Euro zusätzlich =) 1520 Euro, so können Sie gegebenenfalls durch Eintragung eines Freibetrages auf Ihrer Steuerkarte erreichen, dass Ihnen Ihr Arbeitgeber ab Januar 2008 weniger Steuern abzieht als ohne Freibetrag. Allerdings wird es grundsätzlich schwerer, die Bedingungen dafür zu erfüllen, weil zum Beispiel die Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer zum 1. Januar 2007 gestrichen wurde. Dennoch sollten Sie Ihren Antrag auch auf die ersten 20 Kilometer ausdehnen, da das Bundesverfassungsgericht 2008 darüber entscheidet, ob die Streichung rechtmäßig war. Bis dahin bleibt es bei der Berücksichtigung – mit der (nach Ansicht von Fachleuten: minimalen) Gefahr, dass Steuern plus Zinsen nachzuzahlen sind, wenn in Karlsruhe gegen die Steuerzahler entschieden werden sollte.

Werbungskosten

Sie sind Arbeitnehmer und 2007 – etwa mit der Pauschale von 30 Cent für jeden Entfernungskilometer für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstelle – bereits bei 920 Euro angelangt? Dann hilft jeder Euro, den Sie zusätzlich für Werbungskosten ausgeben, Steuern sparen. Das können zum Beispiel Fachbücher sein (Achtung: Das Finanzamt verlangt die Angabe des Titels auf der Quittung!) oder neue Möbel für Ihr häusliches Arbeitszimmer (dessen steuerliche Anerkennung zwar ab 2007 weitgehend abgeschafft wurde, was aber nicht für benötigte Arbeitsmittel gilt, sondern nur für die auf das Arbeitszimmer entfallenden Mietkosten) oder eine berufliche Fortbildungsveranstaltung. Außerdem: Vergessen Sie nicht, Ihre Gewerkschaftsbeiträge anzugeben.

Zahnersatz

Sind Sie gesetzlich krankenversichert und waren Sie seit 2003 wenigstens einmal jährlich beim Zahnarzt, in diesem Jahr aber noch nicht? Dann sollten Sie auf jeden Fall bis Ende Dezember 2007 Ihre Zähne untersuchen lassen. Sonst bekommen Sie, wenn Sie 2008 Zahnersatz benötigen, von Ihrer Krankenkasse nur einen Zuschuss von 50 Prozent zum sogenannten Festbetrag, den die Kasse für die Berechnung zugrunde legt. Bei "lückenlosem" Zahnarztbesuch 2003 bis 2007 dagegen steigt der Zuschuss um 10 Prozentpunkte (tatsächlich also um 20 Prozent) auf 60 Prozent. Und wenn Sie einen jährlichen Zahnarztbesuch seit 1998 nachweisen können, dann würde im Jahr 2008 ein Zahnersatzzuschuss von 65 Prozent fällig (= 30 Prozent mehr als normal) – wenn Sie auch 2007 mindestens einen Zahnarztbesuch nachweisen können..

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