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Was man wissen sollte, wenn man investieren will
Apotheker, deren Betriebsvermögen nicht mehr als 235.000 Euro beträgt, können ab 2008 zur Finanzierung von zukünftigen Investitionen einen Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen (§ 7g Abs. 1 bis 4 EStG). Er löst die bisherige Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 bis 6 EStG ab.
Erstellt am 01.12.2007, 23:00 Uhr
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