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Alkoholverbot für Fahranfänger
Trunkenheit ist im Straßenverkehr eine der Hauptunfallursachen: Jeder neunte Verkehrstote ist auf Alkohol am Steuer zurückzuführen. Vor allem die Kombination aus Alkohol und mangelnder Erfahrung ist tückisch. So war 2005 ein Drittel der PKW-Fahrer, die unter Alkoholeinfluss an einem Unfall mit Personenschaden beteiligt waren, unter 24 Jahre alt.
Vor diesem Hintergrund hat das Bundeskabinett das Alkoholverbot für Fahranfänger im Straßenverkehr beschlossen. Es soll altersunabhängig für alle Führerscheinneulinge innerhalb der zweijährigen Probezeit gelten. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 125 Euro und zwei Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister geahndet. Zusätzlich wird eine Nachschulung fällig und die Probezeit verlängert sich um weitere zwei Jahre.
Von einer absoluten Null-Promille-Grenze wurde aus medizinischen und technischen Gründen abgesehen. So könnten Hustensaft und alkoholhaltige Medikamente in geringen Mengen aufgenommen werden, heißt es in einer Erklärung des Kabinetts. Eine vergleichbare Regelung gelte schon heute für Fahrer im öffentlichen Personenverkehr, für Gefahrguttransporte und in der Seeschifffahrt..
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