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Rabattverträge für Arzneimittel
Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz hat das Instrument der Rabattverträge für Arzneimittel flächendeckend Einzug in die Gesetzliche Krankenversicherung gehalten. Der Generikamarkt ist hierdurch auch nach dem AVWG weiter stark in Bewegung. Rabattverträge beeinflussen jedoch nicht nur ausschließlich den Arzneimittelpreis, sondern haben auch Auswirkungen auf weitere Versorgungsebenen. Die Konsequenzen, die sich hieraus für die zukünftige wettbewerbliche Ausgestaltung der Arzneimittelversorgung ergeben, sind allerdings noch nicht bei allen Betroffenen ausreichend diskutiert worden.
Erstellt am 29.05.2007, 22:00 Uhr
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