Aus Kammern und Verbänden

Apothekerverband Mecklenburg-Vorpommern

Neuer Verbandsvorstand

In der Mitgliederversammlung des Apothekerverbandes Mecklenburg-Vorpommern am 28. November wurde turnusgemäß ein neuer Vorstand gewählt. Zwei der sieben Vorstandsmitglieder sind erstmals in diesem Gremium vertreten.

Axel Pudimat, Vorsitzender des Apothekerverbandes Mecklenburg-Vorpommern, beklagte die andauernden Probleme mit Rabattverträgen. Sogar wenn die Patienten die Präparateumstellung verstehen, was keineswegs selbstverständlich sei, bleibe ein ungutes Gefühl. Wenn es dann irgendwo zwickt, werde das neue Präparat als Ursache verdächtigt und das Vertrauensverhältnis zum Patienten belastet. Auch die neuen Verträge würden ab Januar wieder Zeit und Nerven kosten. Dazu verabschiedete die Mitgliederversammlung einstimmig eine Resolution (siehe Kasten).

Als besonderes Problem beschrieb Pudimat die Verhandlungen mit der noch immer verschuldeten AOK Mecklenburg-Vorpommern. Dabei handele es sich nicht um Wettbewerb, sondern um geradezu erpresserische Forderungen des marktstarken Partners. Bei den Ausschreibungen im Hilfsmittelmarkt stehe nicht mehr Versorgungsqualität, sondern der niedrigste Preis im Mittelpunkt. Die von den Krankenkassen angestrebten Strukturen würden nicht zum flächendeckenden System passen. Die oft vorschnell von Apothekern vorgeschlagenen Bietergemeinschaften würden sich angesichts der vergabe- und kartellrechtlichen Bedingungen schnell zerschlagen. Denn Bieten heiße, für das abgegebene Gebot zu haften. Patienten und Apotheker könnten nur froh sein, dass solche Regelungen nicht auch für den Arzneimittelmarkt gelten. Allerdings gebe es bei Arzneimitteln Probleme mit Retaxationen aufgrund völlig praxisferner oder nicht vertragsgemäßer Forderungen. Dies erfülle teilweise fast schon den Tatbestand des Diebstahls.

In der berufspolitischen Gesamtsituation sah Pudimat jedoch keinen Grund zur Panik, vielmehr seien sinnvolle Situationsanalysen gefragt. Die Apotheker sollten sich bei ihren Entscheidungen Handlungsoptionen offen halten.

EDV erfordert Rechtssicherheit

Lutz Boden, Leiter der ABDATA-Redaktion, betonte in seinem Vortrag zur EDV-gestützten Umsetzung der Rabattverträge, dass datentechnische Lösungen stets eindeutige und rechtssichere Vorgaben erfordern. Sie seien als Werkzeuge zu verstehen, die keine fertigen Lösungen liefern, sondern immer eine fachkundige Anwendung erfordern. Im Zusammenhang mit rechtlichen Unsicherheiten der Rabattverträge werde leider auch die ABDATA immer wieder juristisch angegriffen, weil sie Beihilfe zur Umsetzung der Verträge leiste. Damit werde aber das schwächste Glied der Kette getroffen. Die ABDATA müsse sich darauf verlassen können, dass die gemeldeten Daten rechtmäßig sind. Wenn alle Beteiligten aufgrund nachträglich unwirksamer Verträge wegen Beihilfe angegriffen werden könnten, wären das Meldesystem und die Rabattverträge schnell beendet. Weder die ABDATA noch die Apotheker können die Rechtmäßigkeit der Verträge beurteilen, weil die Inhalte geheim sind. Weitere Rechtsunsicherheiten betreffen die Substituierbarkeit. Boden zeigte sich zuversichtlich, dass dies im Rahmenvertrag geregelt wird; die ABDATA könne aber keine allgemein gültigen Regeln festlegen, weil diese im Einzelfall immer angreifbar wären.

Vorstand und Vorsitzende

Nach vierjähriger Amtszeit wählte die Mitgliederversammlung einen neuen Vorstand. Als Vorstandsmitglieder wurden Dr. Gerhard Behnsen (Gadebusch), Petra Kokel (Stavenhagen), Thomas Müller (Marlow), Axel Pudimat (Rostock) und Birka Zander (Stralsund) bestätigt. Kristian Frankenstein (Güstrow) und Matthias Ratke (Sternberg) wurden neu in den Vorstand gewählt. Frank Hallier und Gisela Kuven hatten nicht wieder kandidiert.

In seiner konstituierenden Sitzung am 4. Dezember wählte der Vorstand Axel Pudimat als Vorsitzenden und Dr. Gerhard Behnsen sowie Thomas Müller als stellvertretende Vorsitzende.

N. B.: Zu den Vorträgen von ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf und Referatsleiter Ulrich Dietz siehe Rubrik DAZ aktuell. tmb

Resolution
Seit dem 1. April 2007 können die Krankenkassen Rabattverträge mit einzelnen pharmazeutischen Herstellern abschließen. Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) verpflichtet Apotheker, bevorzugt Arzneimittel der Hersteller abzugeben, mit denen die Krankenkasse einen Rabattvertrag abgeschlossen hat. Die Mitgliederversammlung akzeptiert grundsätzlich die Möglichkeit solcher Verträge, da sie den Wettbewerb um Ausschreibung und Preise dort stattfinden lässt, wo er sinnvoll ist. In der Praxis kommt es jedoch bei nicht wenigen Patienten zu Complianceproblemen. Der Wechsel vom gewohnten zu einem neuen Medikament mit verändertem Aussehen, eventuell einem anderen Namen und sogar einer anderen Darreichungsform, verunsichert die Patienten und führt dazu, dass Medikamente nicht wie vorgesehen oder gar nicht eingenommen werden. Die Therapietreue der Patienten nimmt unter einem Wechsel teilweise stark ab. Die Verfügbarkeit der Vertragsarzneimittel ist nach acht Monaten nicht mehr das Hauptproblem, aber noch immer gibt es Versorgungsengpässe, die dann abermals zu problematischen Produktumstellungen und unsinnigem Mehraufwand führen. Für die nächste Runde der Vertragsabschlüsse sind abermals Liefer- und Complianceprobleme vorprogrammiert. Die praktische Umsetzung dieser Verträge muss von den Apotheken im Land geleistet werden. Der Aufwand in den Apotheken pro Rezept ist durch diese Rabattverträge um ein Mehrfaches gestiegen, auch finanzielle Belastungen (z. B. durch Aufrüstung der EDV, höhere Lager- und Mitarbeiterkosten) sind allein durch die Apotheken zu tragen. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung fordert die Mitgliederversammlung des Apothekerverbandes Mecklenburg-Vorpommern:
1. Die Arzneimittelsicherheit darf durch Rabattverträge nicht gefährdet werden. Die Compliance der Patienten muss absoluten Vorrang haben. Die Vertragspartner sind gefordert, dem Apotheker auch bei Vorliegen von Rabattverträgen entsprechende Möglichkeiten zu schaffen.
2. Die Auswahl von dringend benötigten Arzneimitteln darf durch Rabattverträge nicht limitiert werden. Die Vertragspartner sind gefordert, durch Vereinbarung von Leitlinien die notwendige Flexibilität für die Auswahl von dringend benötigten Arzneimitteln zu schaffen.
3. Kostenersatz für die Umsetzung der Rabattverträge. Die Mitgliederversammlung des Apothekerverbandes Mecklenburg-Vorpommern fordert Kostenausgleichsregelungen für die teils erheblichen zusätzlichen Personal- und EDV-Leistungen.
4. Eine handhabbare Aufzahlungsregelung, die es dem Apotheker im begründeten Ausnahmefall ermöglicht, den Patienten mit seinem gewohnten Arzneimittel zu versorgen.
5. Die Gesamtbeträge der Rabatte müssen transparent gemacht werden, und die GKV-Arzneimittelausgaben sind um diese Beträge zu reduzieren.
Rostock, den 28. November 2007
Der neue Vorstand des Apothekerverbands Mecklenburg-Vorpommern (v. li.): Kristian Frankenstein, Dr. Gerhard Behnsen (stellv. Vors.), Axel Pudimat (Vors.), Petra Kokel, Thomas Müller (stellv. Vors.), Birka Zander, Matthias Ratke.
Foto: DAZ/tmb

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