Anzeige
Rentenversicherung
Befreiung bei jedem Jobwechsel neu beantragen
Von Martin Wesch | Nach mehreren Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) müssen ab-hängig beschäftigte Apotheker die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht neu beantragen, wenn sie nicht mehr dieselbe Beschäftigung ausüben. Die Befreiungsanträge müssen bis zum Jahresende 2013 gestellt werden. Sonst drohen Nachteile, besonders für den Arbeitgeber. Ob die Beschäftigung Tätigkeiten beinhaltet, die auch ein Nichtapotheker ausüben kann, ist dabei unerheblich. Voraussetzungen und Reichweite der Befreiung sowie Konsequenzen einer verspäteten Antragstellung werden im nachfolgenden Beitrag erläutert.
Erstellt am 22.08.2013, 00:00 Uhr
config_id: user_is_logged_out_and_article_is_DAZ_reg
Jetzt einloggen und weiterlesen!
Sie haben noch keinen DAViD-Login?
Hier registrieren und diesen Artikel lesen.
(Bitte beachten Sie, die Zugangsdaten von DAZ.online sind nicht mehr gültig. Bitte registrieren Sie sich einmal neu.)
oder
Abonnieren und die DAZ unbegrenzt lesen.
(Bitte beachten Sie, für den Abschluss eines Abos müssen Sie zunächst eine DAViD-Registrierung abschließen, die Zugangsdaten von DAZ.online sind nicht mehr gültig. Bitte registrieren Sie sich einmal neu. Sie werden auf die Registrierungsseite weitergeleitet, sollten Sie nicht eingeloggt sein.)
Anzeige
Error loading data. undefined
Anzeige
Rentenversicherung
Von Martin Wesch | Nach mehreren Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) müssen ab-hängig beschäftigte Apotheker die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht neu beantragen, wenn sie nicht mehr dieselbe Beschäftigung ausüben. Die Befreiungsanträge müssen bis zum Jahresende 2013 gestellt werden. Sonst drohen Nachteile, besonders für den Arbeitgeber. Ob die Beschäftigung Tätigkeiten beinhaltet, die auch ein Nichtapotheker ausüben kann, ist dabei unerheblich. Voraussetzungen und Reichweite der Befreiung sowie Konsequenzen einer verspäteten Antragstellung werden im nachfolgenden Beitrag erläutert.
Deutscher Apotheker Verlag Logo
Service
Rechtliches
Jetzt auch als App für iOS und Android
© 2025 Deutsche Apotheker Zeitung