Gesundheitspolitik

"Aufbruch im Umbruch"

Apothekerkammer Westfalen-Lippe führt Pflichtfortbildung und Pflicht-QMS ein

MÜNSTER (ak/az). Für einen "Aufbruch im Umbruch" votierte am 14. Mai die Mehrheit der 121 Delegierten des westfälisch-lippischen Apothekerparlaments. Sie folgten einer Beschlussvorlage des Vorstandes der Apothekerkammer für eine umfassende Qualitätsoffensive im Landesteil. "Wir schreiben damit die hohen Qualitätsstandards, die viele hundert Premium-Apotheken in unserem Landesteil bereits jetzt erfüllen, für alle Apotheken in unserer Berufsordnung fest", erläutert Hans-Günter Friese, Präsident der Apothekerkammer Westfalen-Lippe.

    Friese sprach sich für eine noch stärkere heilberufliche Ausrichtung des Berufsstandes aus: "Wir Apotheker müssen zur Kenntnis nehmen, dass wir in einer neuen pharmazeutischen Welt leben. Durch die Einführung des Versandhandels, die Möglichkeit der Filialgründung und die Preisfreigabe bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, hat sich der Wind gedreht. Unsere Antwort darauf lautet, die pharmazeutischen Segel neu zu setzen", so der Kammerpräsident. Die Apotheken in Westfalen-Lippe würden sich daher selbstbewusst dem Preis- und Verdrängungswettbewerb stellen, zugleich aber auch den heilberuflichen Part ihrer Berufsausübung stärken.

    Der in der Frühjahrssitzung der Kammerversammlung gefasste Grundsatzbeschluss sieht folgende Eckpunkte für die Qualitätsoffensive vor, die ab Januar 2009 sukzessive umgesetzt werden soll:

    • Das im Jahr 2003 eingeführte freiwillige Fortbildungszertifikat wird durch eine Pflichtfortbildung abgelöst. Alle Apotheker/innen, die in einer öffentlichen Apotheke tätig sind, müssen im Besitz eines gültigen Fortbildungszertifikats sein. Hierfür ist eine Übergangsfrist von drei Jahren vorgesehen.

    • Wenn bei den Testkäufen der Apothekerkammer zur Beratungsqualität und zur Rezepturherstellung in Apotheken Defizite festgestellt werden, sollen diese berufsrechtlich geahndet werden.

    • Alle Apothekeninhaber sind zum Aufbau eines apothekenspezifischen Qualitätsmanagementsystems verpflichtet. Auch hier ist eine Übergangsfrist von drei Jahren vorgesehen.

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