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- AZ 23/2008
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Ärzte fordern transparente Rabattverträge
"Bei einer sinnvollen Fortführung der Rabattverträge müssten die Krankenkassen, um die Arzneimittelsicherheit zu verbessern, die Versicherten besser über diese Verträge informieren", forderte KV-Chef Dr. Leonhard Hansen. Derzeit würden in der Regel weder Ärzte noch Patienten über die Inhalte dieser Verträge unterrichtet.
Daher beeinflussen sie das Verordnungsverhalten der nordrheinischen Vertragsärzte auch kaum: Rund 80 Prozent gaben an, dass die Umsetzung von Rabattverträgen Aufgabe des Apothekers sei. Die Mehrheit verhindert den Austausch von Arzneimitteln in der Apotheke jedoch nicht. Allerdings beklagt jeder dritte Arzt, dass Rabattverträge bei mehr als der Hälfte der Patienten die Compliance beeinflussen. Vor allem älteren Patienten bereiteten etwa die unterschiedliche Teilbarkeit der verschiedenen Darreichungsformen und die Identifikation von Arzneimitteln über Form und Farbe Probleme. Kinderärzte wiesen darauf hin, dass ausgetauschte antibiotische Säfte aufgrund des Geschmacks von Kindern nicht akzeptiert werden.
Die Ärzte kritisieren zudem die mangelnde Transparenz hinsichtlich der Einsparungen durch die Rabattverträge. Die KV und die Krankenkassen in Nordrhein haben vereinbart, dass im Rahmen der Richtgrößenprüfungen Rabattverträge pauschal mit 3,7 Prozent anerkannt werden. Die genauen Rabatte, wie sie in den Verträgen vereinbart wurden, sind jedoch nicht bekannt. Auch Rabattverträge über Originalpräparate sehen die Ärzte mehrheitlich als undurchsichtig an. Fast jeder zweite Arzt spricht sich dafür aus, dass die Rabatte durch offizielle Preise ersetzt werden. "Die finanzielle Verantwortung für Arzneimittelverordnungen muss künftig vom Arzt auf die Rabattpartner übergehen", forderte Hansen..
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