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- AZ 35/2008
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Studenten-Krankenversicherung
BAföG-Empfänger lässt die Beitragsentwicklung relativ kalt: Der staatliche Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung beträgt bundeseinheitlich 59 Euro (50 Euro Kranken- und 9 Euro Pflegeversicherung). Das sind gerade mal etwa 6 Euro weniger, als von den Studenten tatsächlich aufzubringen ist.
Ein Großteil der Studenten hat ebenfalls keine Beitragsprobleme: Sie sind durch ihre Eltern gesetzlich krankenversichert, ohne dass dafür Zusatzbeiträge aufzubringen wären. Das gilt bis zum 25. Geburtstag, solange das regelmäßige Einkommen der Studierenden, etwa aus Zinseinnahmen, 355 Euro im Monat nicht übersteigt; wird (zusätzlich oder ausschließlich) Arbeitsverdienst erzielt, so beträgt der unschädliche Nebeneinkünfte-Grenzwert sogar 400 Euro monatlich.
Und schließlich wird auch nicht jeder Student, der weder durch Papa noch Mama versichert ist, selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Denn die Studentische Versicherung besteht nur bis zum 14. Semester oder bis zum 30. Lebensjahr. Darüber hinaus kann der Spartarif nur unter Bedingungen beansprucht werden (etwa beim Erwerb der Zugangsvoraussetzungen im zweiten Bildungsweg vor dem 30. Geburtstag oder weil sich das Studium durch eine längere Krankheit, wegen einer Behinderung oder einer Schwangerschaft verzögert hat).
Für freiwillig versicherte Studenten ist der allgemein gültige Mindestbeitrag fällig. Er beträgt je nach Krankenkasse rund 120 bis 130 Euro pro Monat. Für die Pflegeversicherung sind von "Freiwilligen" generell 16,16 Euro pro Monat zu zahlen. Kinderlose legen vom 23. Geburtstag an noch 2,07 Euro monatlich drauf. Liegen die Einkünfte der angehenden Akademiker über der Mindest-Bemessungsgrenze von 823,88 Euro monatlich, so steigt der Beitrag entsprechend.
Privat Krankenversicherte
Privat krankenversicherte (PKV) Studenten zahlen für ihre Police bis "24" durchschnittlich 86,80 Euro im Monat, womit sie im Regelfall einen abgespeckten Leistungsanspruch erwerben, etwa die Behandlung in der allgemeinen Pflegeklasse der Krankenhäuser. Vom 25. Geburtstag an kostet die PKV 109,30 Euro, ab "30" bis "34" müssen 131,20 Euro berappt werden (wiederum jeweils im Durchschnitt der Versicherungsunternehmen). Ein individueller Kostenzuschlag für Neukunden bleibt den privaten Versicherungsunternehmen allerdings vorbehalten. Der Pflegeversicherungsbeitrag beträgt bundeseinheitlich 13,04 Euro pro Monat. Auch BAföG-geförderte privat versicherte Studenten erhalten den staatlichen Zuschlag von 59 Euro pro Monat – maximal den tatsächlich von ihnen aufzuwendenden Beitrag. .
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