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Paracetamol: Ab 1. April 2009 verschreibungspflichtig

BERLIN (daz/bah). Nach einer am 30. April vorgelegten Bundesratsvorlage zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) sollen Johanniskrautpräparate und Paracetamol-Großpackungen (Wirkstoffmengen über 10 g) ab 1. April 2009 der Verschreibungspflicht unterstellt werden.

Die Bundesratsvorlage enthält im Vergleich zum Entwurf der Änderungsverordnung, die das Bundesgesundheitsministerium am 10. März vorgelegt hatte, insbesondere Änderungen der Regelungen zum Inkrafttreten. Betroffen sind zudem Acetylcholin sowie Butylscopolamin (zur parenteralen Anwendung), die nun ab dem 1. Oktober 2008 verschreibungspflichtig sein sollen. Die im Entwurf noch vorgesehenen Übergangsfristen für die einzelnen Handelsstufen zum Abverkauf von mit "Apothekenpflichtig" gekennzeichneter Ware sollen dementsprechend entfallen.

Die 5. AMVV-Änderungsverordnung wird voraussichtlich in der Bundesratssitzung am 13. Juni abschließend beraten. Abweichend von den genannten Ausnahmen soll die Verordnung am 1. Juli 2008 in Kraft treten.

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