Fortbildungskongress

Finger weg von den "Weißmachern"

Wie man Erkrankungen am vorderen Abschnitt des Auges, der Bindehaut und der Hornhaut, behandelt (Stichwort "Das rote Auge"), war Thema der Augenärztin und Privatdozentin Dr. Ursula Müller-Breitenkamp aus Bonn. Sie warnte immer wieder vor einer Bagatellisierung der Beschwerden: "Augen gehören zum Augenarzt." Dennoch gab sie einige wichtige Tipps für die Beratung in der Apotheke, zum Beispiel im Notdienst.
Rotes Auge Zum Glück meist harmlos, aber nicht immer. Zur Abklärung sollte unbedingt der Augenarzt aufgesucht werden.
Foto: Berufsverb. d. Augenärzte (BVA)

Schmerzende Hornhaut

Erkrankungen an der Netzhaut des Auges tun nicht weh, sie machen sich lediglich über veränderte Seheindrücke bemerkbar. Anders ist das an der fein durchnervten Hornhaut: Jede Verletzung und Erkrankung an diesem Teil des Auges bereitet starke Schmerzen, stellte Müller-Breitenkamp klar. Hornhaut-Verletzungen, zum Beispiel durch Eindringen eines Fremdkörpers, gehören immer in die augenärztliche Praxis. Nach Entfernen des Fremdkörpers erfolgt eine lokale Antibiose, gegebenenfalls die Gabe von Tränenersatzmitteln; zum Schutz wird der Augenarzt einen Verband anlegen. Das "verblitzte Auge" ist dagegen nicht unbedingt ein augenärztlicher Notfall, sofern die Ursache (extrem helles Licht durch Schweißarbeiten) eindeutig klar ist. Hier kann auch die Apotheke im Notdienst weiterhelfen. "Sagen Sie diesem Patienten, dass er auf jeden Fall mehrere Stunden starke Schmerzen spüren wird und geben Sie ihm ein Schmerzmittel. Empfehlen Sie einen kalten Waschlappen aufs Auge zu legen – dann sind die Beschwerden am nächsten Morgen meistens weg", sagte Müller-Breitenkamp. Mit einer Empfehlung von z. B. Corneregel als Pflegepräparat macht man nichts falsch – und der Patient fühlt sich umsorgt.

Entzündete Bindehaut

Gerötete, entzündete Augenbindehäute verlangen eine sorgfältige Anamnese: Lassen sich akute Ereignisse (Kontaktlinsen, Zugluft, Klimaanlagen, Staub) als Ursache ausmachen? Sind Allergien bekannt? Bei klarer Zuordnung der Beschwerden ist die Selbstmedikation über einen kurzen, bei Allergien auch längeren Zeitraum unproblematisch. Fälle mit unklarer Ursache sind immer ärztlich abzuklären, ebenso gehören bakterielle und virale Infektionen der Bindehaut in augenärztliche Behandlung. "Vor allem bei Kindern sind bakterielle Bindehaut-Affektionen, hervorgerufen durch Haemophilus influenzae, auf dem Vormarsch", stellte die Augenärztin fest. Bei Kindern wird bevorzugt mit Erythromycin behandelt. Gentamicin-haltige Augentropfen gelten wegen ihres Nebenwirkungsspektrums heute als "out". Auch bei primär viral bedingten Bindehautentzündungen geben Augenärzte häufig ein Antibiotikum, weil die Erfahrung zeigt, dass es sich im Ergebnis meist um Mischinfektionen (mit bakterieller Aufpfropfung) handelt. Die Anwendung cortisonhaltiger Augentropfen und -salben darf in jedem Fall nur unter strenger ärztlicher Kontrolle erfolgen – nicht zuletzt ist eine lokale Cortisonbehandlung ein hoher Risikofaktor für die Entstehung eines Glaukoms.

Keine Vasokonstriktoren!

Hinter diese Warnung setzte die Referentin ein deutliches Ausrufezeichen. "Die Daueranwendung von Vasokonstriktoren führt zu einem chronisch roten Auge. Die Gefäße machen diese Art der Gymnastik nicht mit, das Ergebnis gleicht dem bekannten Privinismus", betonte Müller-Breitenkamp. Ohnehin würden viele Probleme am Auge durch eine verzögerte Diagnosestellung und einen zu späten Beginn einer spezifischen Therapie entstehen.

Absoluter Notfall

Ein wirklich dringender Notfall ist der Patient mit einem akuten Glaukom: er gehört sofort zum Arzt! Die häufigste Fehldiagnose heißt in diesem Fall "Migräne", denn der Betroffene leidet unter starken Kopf- und Augenschmerzen, Erbrechen, Lichtscheu, aber auch rotem Auge, weiter Pupille und herabgesetzter Sehschärfe. Die Therapie besteht in einer drastischen Senkung des Augendrucks mit anschließender dauerhafter Medikation, evtl. auch Operation. Es besteht akute Erblindungsgefahr!

Ein Blutfleck im Auge

Sie sieht gefährlich aus und macht den Betroffenen fast immer Angst, ist aber eigentlich ganz harmlos, bereitet keine Schmerzen und stellt auch keine Beeinträchtigung dar: die Bindehautunterblutung (Hyposphagma). Auslöser für diesen "Blutfleck" im Auge ist ein geplatztes Bindehautgefäß, die Folgen sind vergleichbar einem "blauen Fleck" am Körper. Manchmal kann ein zu hoher Blutdruck ursächlich sein. Deshalb sollte man dem Patienten anbieten, den Blutdruck zu kontrollieren.

Trockenes Auge

Als typische und äußerst quälende Symptome des Beschwerdebilds Trockenes Auge gelten Brennen, Drücken und ein Fremdkörpergefühl, aber paradoxerweise auch das Tränen des Auges. "Das müssen Sie dem Patienten erklären", sagte Müller-Breitenkamp. "Tränen treten auch nur in speziellen Situationen auf, zum Beispiel beim Aufenthalt im Freien, auf." Das Trockene Auge ist nur symptomatisch mithilfe von Tränenersatzmitteln therapierbar, bevorzugt sollten Präparate ohne Konservierungsstoffe zum Einsatz kommen. In Extremfällen sei, so die Erfahrung der Referentin, eine Therapie mit Augentropfen aus Eigenserum einen Versuch wert.


rb

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