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Aus Kammern und Verbänden
Pflanzliche Arzneimittel – Alles im grünen Bereich?
Qualität von TCM-Drogen oft problematisch
Eine Ausstellung von Drogen der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) aus der Sammlung von Dr. Thomas Maschke, dem Vorsitzenden der DPhG-Landesgruppe Sachsen, stimmte die rund 50 Seminarteilnehmer auf den Vortrag von Prof. Dr. Gerhard Franz, Regensburg, ein. Er referierte über Qualitätsprobleme bei Drogen der TCM und betonte: "Wir dürfen den asiatischen Vorgaben nicht blind vertrauen." Die TCM begründet die Anwendung von Medikamenten nicht mit naturwissenschaftlichen Erkenntnissen, sondern stützt sich auf die chinesische Philosophie. Deswegen erscheinen manche Medikationen nach Maßstäben der westlichen Schulmedizin nicht schlüssig; zum Beispiel enthalten Drogengemische oft Bestandteile gegensätzlicher Wirkung. Weitere Risiken liegen in möglichen Verunreinigungen, Verwechslungen oder Verfälschungen der Drogen. Verschiedene europäische Ländern und Gremien haben sich bereits Gedanken über die Lösung dieser Probleme gemacht, doch bis zu standardisierten, verbindlichen Qualitätsanforderungen ist es noch ein langer Weg.
Besonderheiten und Status der Phytopharmaka
Entwicklungen der Phytopharmaka-Branche legte Dr. Barbara Steinhoff vom Bundesverband der Arzneimittelhersteller in Bonn dar. Ein großer Vorteil der Phytopharmaka ist es, dass ihre Wirksamkeit in den meisten Fällen mit nur relativ geringen potenziellen Nebenwirkungen einhergeht, sodass sie nicht verschreibungspflichtig sind. Besonders bei Magenproblemen und Erkältungskrankheiten greifen die Patienten oft zu pflanzlichen Arzneimitteln. Europaweit gibt es jedoch einige Probleme bei der Bewertung der Phytopharmaka. Erst seit 2004 existiert bei der Europäischen Arzneimittelagentur EMEA ein Komitee für Phytopharmaka (Committee on Herbal Medicinal Products, HMPC), jedoch gibt es von Land zu Land andere Ansichten über die Indikationen, den therapeutischen Nutzen und den arzneimittelrechtlichen Status derselben Präparate. So können beispielsweise Thymianpräparate in Deutschland als apothekenpflichtige Arzneimittel bei Erkältungen zugelassen werden ("well-established medicinal use"), während sie in anderen europäischen Ländern nur als traditionell angewandte Mittel ("traditional use") registriert werden. Dagegen gelten Nahrungsergänzungsmittel (NEM) als "europäische" Waren, doch kann die Lösung des Problems kaum darin bestehen, Phytopharmaka als NEM in Verkehr zu bringen.
Wechselwirkungen pflanzlicher Stoffe mit Synthetika
Können Fruchtsäfte oder andere pflanzliche Stoffe die Wirkung von Arzneimitteln beeinflussen? Diese Frage erörterte Dr. Matthias Unger, Würzburg, in seinem Vortrag zu Arzneimittelinteraktionen durch Phytopharmaka.
Insbesondere das Trinken von Grapefruitsaft kann die Bioverfügbarkeit bestimmter Wirkstoffe wie Simvastatin oder Erythromycin erhöhen. Denn diese Wirkstoffe werden von demselben Cytochrom-P450-Enzym CYP3A4 metabolisiert wie die Furanocumarine im Grapefruitsaft, die auch Suizid-Substrate heißen, weil sie nach ihrer Umwandlung irreversibel an CYP3A4 binden und es inaktivieren. Folglich unterbleibt nach dem Trinken von Grapefruitsaft und der peroralen Einnahme der genannten Wirkstoffe deren Abbau im Dünndarm, und sie werden in stärkerem Maße resorbiert.
Den gegenteiligen Effekt, eine verminderte Bioverfügbarkeit dieser Arzneistoffe, bewirkt die Komedikation von Johanniskraut-Präparaten: Sie induzieren sowohl CYP3A4 als auch das P‑Glykoprotein (P-gp), einen Efflux-Transporter, sodass die Wirkstoffe einer-seits schneller abgebaut und andererseits aus den Zellen heraustransportiert werden.
Am zweiten Tag des Seminars zeigte Dr. Roland Brummer den Teilnehmern bei einer Exkursion die Pflanzenwelt entlang der Mulde und den Naturlehrgarten "Mohdschägiebchen" (sächsisch: Marienkäfer) mit vielen Heilkräutern und einem Bienenstock.
cae
Quelle: Elisabeth Kersten, stud. pharm.
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