Arznei- oder Lebensmittel

"Bachblüten sind Lebensmittel, Vertrieb über Apotheken"

(diz). Sind Bachblüten und -essenzen nun Arzneimittel oder Lebensmittel? Dürfen sie in Apotheken vertrieben werden oder nicht? Diese Fragen hat in den vergangenen Monaten die Gerichte beschäftigt. Das OLG Hamburg hat Bachblüten als Lebensmittel eingestuft. Der Hersteller, die Firma Nelsons GmbH, vertreibt seine Produkte dementsprechend. Doch es gibt auch gegenteilige Meinungen. Wir sprachen hierüber mit Rechtsanwalt Dr. Morten Petersenn, Sozietät Lovells, der die Herstellerfirma Nelsons GmbH seit Markteintritt in Deutschland in allen rechtlichen Fragen und insbesondere zu allen lebens- und arzneimittelrechtlichen Fragestellungen vertritt.

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