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DIMDI präsentiert neues Versandapothekenregister
Seit 2004 ist in Deutschland der Versandhandel mit Arzneimitteln erlaubt. Dabei gelten für Versandapotheken die gleichen Anforderungen wie für die öffentliche Apotheke. Doch auch das Bundesgesundheitsministerium hat erkannt, dass Verbraucher nur schwer illegale von legalen Versandapotheken unterscheiden können. Daher hat es das DIMDI beauftragt, für mehr Sicherheit zu sorgen. Es soll ab dem kommenden Jahr ein "Sicherheitslogo" zur Verfügung stellen, das ausschließlich Apotheken erhalten können, die behördlich zum Versandhandel zugelassen sind.
Wie das DIMDI mitteilte, sollen Verbraucher durch Anklicken des Logos im Internetauftritt einer Apotheke feststellen können, ob diese eine Versanderlaubnis besitzt: Der Klick startet eine Abfrage im neu geschaffenen Register, wodurch sich die entsprechenden Seiten beim DIMDI mit dem Hinweis öffnen, ob hier zu dieser Apotheke eine Versanderlaubnis erfasst ist oder nicht. Neben weiteren Informationen zu den eingetragenen Apotheken soll das Register auch eine Gesamtaufstellung aller dort erfassten Apotheken enthalten.
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