Gesundheitspolitik

Elf Bundesländer für Rx-Versandverbot

Ländermehrheit will Versandhandel nun im Rahmen der 15. AMG-Novelle einschränken

Berlin (ks). Der Unterausschuss „Arzneimittelrecht“ des Gesundheitsausschusses des Bundesrats hat am 10. März den Gesetzentwurf zur 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes beraten. Dabei wurden eine Reihe von Änderungsanträgen beschlossen. Unter anderem auch jener der Freistaaten Bayern und Sachsen, den Arzneimittelversandhandel auf nicht verschreibungspflichtige Medikamente zu beschränken. Über das weitere Schicksal des Antrags muss nun zunächst der Gesundheitsausschuss des Bundesrats befinden.

Nachdem die Bemühungen Bayerns und Sachsens, den Arzneimittelversandhandel über eine Gesetzesinitiative des Bundesrates „auf das europarechtlich gebotene Maß“ zurückzuführen, erneut ins Stocken geraten sind, wollen die Länder ihr Ziel nun auf anderem Wege weiterverfolgen. Der Unterausschuss stimmte ihrem Antrag vergangene Woche mit elf Ja-Stimmen gegenüber fünf Nein-Stimmen zu. Die vorgeschlagene Beschränkung des Versandhandels auf nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel wird – ebenso wie zuvor die Bundesratsinitiative – mit zwingenden Gründen des Allgemeinwohls gerechtfertigt. Sie stelle die einzige Möglichkeit dar, die steigenden Gesundheitsgefahren des Internethandels und die Auswüchse des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln einzudämmen. Entsprechend sollen Änderungen am § 43 AMG und § 11a ApoG erfolgen. Ein gleichfalls angenommener Antrag zur Apothekenbetriebsordnung sieht vor, dass die Zustellung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln durch Boten der Apotheke im Einzelfall zulässig ist. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln oder Betäubungsmitteln müsse der Bote aber zum pharmazeutischen Personal der Apotheke gehören.

Weiterer Änderungsantrag zu parenteralen Rezepturen

Darüber hinaus spricht sich der Unterausschuss dafür aus, die im Regierungsentwurf vorgesehene Herausnahme von Fertigarzneimitteln in parenteralen Zubereitungen aus der Arzneimittelpreisverordnung zu streichen. Während die Bundesregierung die Apotheker die Einkaufspreise dieser Fertigarzneimittel frei vereinbaren lassen will, fürchten die Länder, dass diese Regelung zu rezeptindividuellen Preisen führen würde. Dies läuft nach Auffassung des Unterausschusses der angestrebten Kostentransparenz zuwider. Die Regelungen bezüglich der Preistransparenz von Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln sollten sich zunächst ausschließlich auf parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie beziehen.

Chancen der Anträge sind noch ungewiss

Welche Chancen die Änderungsanträge des Unterausschusses haben, muss sich noch weisen. Die Beschlüsse werden zunächst am 18. März im Gesundheitsausschuss des Bundesrates beraten. Werden sie dort mehrheitlich angenommen, ist anschließend auch im Bundesrats-Plenum am 3. April eine Mehrheit für die Annahme der Anträge notwendig. Im Plenum haben die Bundesländer allerdings entsprechend ihrer Größe eine unterschiedliche Stimmenanzahl; in den Ausschüssen – auch den Unterausschüssen – hat dagegen jedes Land nur eine Stimme. Zu bedenken ist zudem, dass die 15. AMG-Novelle nicht zustimmungspflichtig ist, also nicht zwingend der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Noch schwieriger dürfte es sein, im Bundestag eine Mehrheit für die Einschränkung des Arzneimittelversandhandels zu finden. Die Bundesregierung hat sich wiederholt ausdrücklich dagegen ausgesprochen, die seit 2004 geltenden Bestimmungen wieder zurückzudrehen. Darüber hinaus ist auch nicht gänzlich ausgeschlossen, dass die in der Entstehung des Regierungsentwurfs zur 15. AMG-Novelle zeitweilig diskutierten Regelungen für Arzneimittel-Pick-up-Stellen im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens nochmals aufgegriffen werden.

Anhörung im Bundestags-Gesundheitsausschuss

Im Gesundheitsausschuss des Bundestags wird man sich am 25. März wieder mit dem Thema Arzneimittelversandhandel beschäftigen. Dann steht die öffentliche Anhörung zu den Anträgen der Linksfraktion für ein Rx-Versandverbot sowie der FDP-Fraktion zum Verbot von Arzneimittel-Pick-ups an.

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