Kassen sollen Sortimentsverträge kündigen

Bundesversicherungsamt: Rabattverträge sind EU-weit auszuschreiben

Berlin (ks). Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat den seiner Aufsicht unterstehenden Krankenkassen mitgeteilt, dass Arzneimittel-Rabattverträge, die einen bestimmten Schwellenwert überschreiten grundsätzlich EU-weit im Offenen Verfahren auszuschreiben sind. Dabei seien die Kassen prinzipiell verpflichtet, die Vergabe nach Losen vorzunehmen. Bereits abgeschlossene Verträge, die nicht nach dem gebotenen Verfahren zustande gekommen sind, müssten zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt und unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage neu ausgeschrieben werden.

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