Recht

Ein Apotheker ist nicht nur ein "Lieferant"

(bü). Eine gesetzliche Krankenkasse hat Schadenersatzansprüche gegen einen Apotheker, der ein HIV-Medikament aufgrund gefälschter Rezepte ausgegeben hat, wenn der Apotheker Verordnungen akzeptiert hat, die handschriftliche Erhöhungen der Mengen des Medikaments ohne erneute Arztunterschrift aufwiesen. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen beanstandete zudem, dass dem Apotheker nicht aufgefallen sei, dass es sich um außergewöhnlich große Mengen des Stoffes gehandelt hatte.

(Az.: L 4 KR 242/05)

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