Recht

Bausparvertrag: Gebühren für den Abschluss sind o. k.

(bü). Bausparkassen dürfen für den Abschluss von Bausparverträgen Gebühren von den Kunden erheben, weil damit die Akquise von neuen Bausparkunden durch die Mitarbeiter der Banken und Sparkassen (unter anderem) finanziert wird, die wiederum lebensnotwendig für das Bestehen des gesamten Bausparsystems sei – und somit im Interesse aller Bausparer. Schließlich müsse jeder Bausparer zunächst eine gewisse Summe selbst angespart haben, um dann das Darlehen erhalten zu können. Dafür bedürfe es immer neuer Einzahler, die von – durch die Abschlussgebühr finanzierte – Beratern angeworben werden.

(Landgericht Heilbronn, 6 O 341/08)

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