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- AZ 18/2009
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Recht
Seitenstreifen-Telefonat mit dem Handy
(bü). Ein Autofahrer, der bei laufendem Motor auf dem Seitenstreifen einer Autobahn oder Kraftverkehrsstraße mit seinem Handy telefoniert, ohne eine Freisprechanlage zu benutzen, kann wegen zweier Verkehrsvergehen zu einer Bußgeldzahlung verdonnert werden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf las einem Mann entsprechend die Leviten: Zum einen habe er das Halteverbot auf dem Standstreifen missachtet, weil er nicht in einer Notsituation gewesen sei. Zum anderen hätte er auch im Stand noch am "fließenden Verkehr" teilgenommen und telefoniert. Sinn des Verbots, "frei" per Handy zu telefonieren, sei es, "dass ein Autofahrer bei der Teilnahme am fließenden Verkehr beide Hände am Lenkrad" halte, "um sie für die Bewältigung der Fahraufgaben frei zu haben".
(Az.: 2 Ss OWi 84/08 - OWi 39/08 III)
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