Rentensteuer: Unfallrenten bleiben außen vor

Auch für eine Minirente gelten die vollen Freibeträge

(bü). "Steuern auf Renten?" wird nach wie vor ungläubig gefragt, obwohl das Gesetz, mit dem die Besteuerung der gesetzlichen Renten drastisch verschlechtert wurde, bereits mehr als vier Jahre alt ist. Doch spätestens nach der Bundestagswahl werden die Finanzämter durch die "Rentenzahlstellen" jeder Couleur darüber informiert, welcher Bundesbürger welche Art von Rente in welcher Höhe bezieht. Das kann, so ist vielfach zu hören, zu unangenehmen Briefen – und heftigen Nachzahlungen führen.

Doch kann den meisten Rentenbeziehern die "Angst vor der Steuererklärung" genommen werden. Denn viele Rentner werden von der neuen Steuerpflicht nicht erfasst – wegen ihrer relativ geringen Rentenbezüge, die unterm Strich aber gar nicht so gering sein müssen.

Als Faustformel gilt nämlich: Wer ausschließlich eine gesetzliche Rente bezieht, die vor 2006 begonnen hat, der kann davon ausgehen, dass Steuerpflicht nicht besteht, wenn die Rente "brutto" 1500 Euro im Monat nicht übersteigt. Denn nur die Hälfte einer solchen Rente ist in diesem Fall steuerpflichtig und überschreitet die steuerlichen Freibeträge (die ja auch für Rentner gelten) nicht. Für Verheiratete verdoppelt sich dieser Betrag.

Renten, die nach 2005 begonnen haben, werden möglicherweise eher steuerpflichtig. Bei einem Start ins Rentnerdasein im Jahr 2006 sind bereits 52 Prozent der Rente steuerpflichtig, beim Rentenbeginn in 2007 54 Prozent, in 2008 56 Prozent und in diesem Jahr schon 58 Prozent. Das heißt: Eine spätestens 2005 begonnene Rente (egal, ob Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente) sind von 1000 Euro nur 500 Euro dem Grunde nach steuerpflichtig. 1000 Euro Rente, die 2009 erstmals gezahlt wurde oder wird, schlägt mit 580 Euro auf der Pflichtseite zu Buche. Daraus resultiert (wiederum "mit dem großen Daumen" errechnet), dass die Steuerpflicht nun schon bei einer Monatsrente von etwa 1450 Euro (für Verheiratete: 2900 Euro) einsetzt.

Was nicht heißt, dass nicht auch eine kleinere Rente um Steuern reduziert werden könnte. Dann nämlich, wenn andere steuerpflichtige Einkünfte hinzukommen, etwa der Arbeitsverdienst des Ehepartners, eine Betriebsrente, Zins- oder Mieteinnahmen. Schon aus diesen Gründen ist es (fast) unmöglich, eine pauschale Aussage zu machen, wann denn nun Renten tatsächlich der Steuerpflicht unterliegen und wann nicht. Im Zweifel lohnt es, einen Experten der steuerberatenden Berufe einzuschalten oder sich einem Lohnsteuerhilfeverein anzuschließen. Dies auch mit Blick darauf, dass es eine Reihe von Möglichkeiten gibt, das steuerpflichtige Einkommen zu mindern, zum Beispiel wegen eines Behinderungsgrades, durch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, ferner durch die Beiträge zur Haftpflichtversicherung (auch für den) Pkw und den Alleinerziehenden-Pauschbetrag von 1308 Euro im Jahr.

Detailfragen zum Thema

Ich beziehe nach einem Arbeitsunfall eine gesetzliche Unfallrente. Muss ich auch die versteuern?

Nein. Gesetzliche wie private Unfallrenten sind steuerfrei.

Meine Frau und ich beziehen Rente, sie arbeitet zusätzlich auf 400 Euro-Basis. Wenn das bei ihr im Jahr 3600 Euro ausmacht: Wird das dem steuerpflichtigen Anteil in unseren Renten hinzugerechnet?

Nein. Auch ein 300 Euro-Job wird vom Arbeitgeber pauschal mit 2 Prozent versteuert. Diesen Satz kann er selbst tragen, er darf ihn aber auch Ihrer Frau vom Lohn abziehen. In beiden Fällen ist damit die Steuerpflicht komplett erfüllt, und der Verdienst braucht auch nicht in der Steuererklärung angegeben zu werden. Der Arbeitgeber hat daneben noch eine weitere Pauschale in Höhe von 28 Prozent für die Kranken- und Rentenversicherung zu bezahlen, die er endgültig tragen muss, sie also nicht auf Ihre Frau "abwälzen" darf.

Ich habe gehört, dass Rentner einen "Altersentlastungsbetrag" steuerlich geltend machen können. Geht dieser Betrag von der steuerpflichtigen Rente herunter?

Nein. Der Altersentlastungsbetrag kann zwar auch von Rentnern in Anspruch genommen werden, allerdings nur dann, wenn sie neben der Rente Arbeitsverdienst, selbstständiges Arbeitseinkommen, Zins- oder Mieteinnahmen haben. Im Jahr 2009 beträgt er maximal 1596 Euro. Das gilt bei Eheleuten für beide – wenn sie die Bedingungen (Alter/Nebeneinkünfte) erfüllen.

Stimmt es, dass meine Privatrente günstiger versteuert wird?

Ja. Privatrenten sind steuerbegünstigt, weil an der Beitragszahlung kein Arbeitgeber beteiligt war. Hat die private Rente mit 65 Jahren begonnen, so sind nur 18 Prozent davon (180 Euro pro 1000 Euro Rente) steuerpflichtig. Bei einem Rentenbeginn mit 60 Jahren sind es 22 Prozent. Die gesetzlichen Renten sind zu mindestens 50 Prozent steuerpflichtig – je nach dem Jahr des Rentenbeginns.

Wenn meine Rente zu 50 Prozent steuerpflichtig ist: Was passiert bei der nächsten Rentenerhöhung?

Der Freibetrag von 50 Prozent – also zum Beispiel 500 Euro bei 1000 Euro Rente – bleibt konstant. Das bedeutet: Wenn eine 1000 Euro betragende Rente um 2 Prozent angehoben wird, dann beträgt sie 1020 Euro. Nun sind davon aber nicht 50 Prozent steuerfrei, sondern nur 500 Euro, also der Betrag, der bei Zubilligung der Rente – etwa im Jahr 2005 – als Freibetrag errechnet worden war. 1020 Euro minus 500 Euro ergeben 520 Euro steuerpflichtige Rente. Und so geht es in den folgenden Jahren weiter – unterstellt, die Renten würden abermals erhöht. Und daraus ergibt sich: Da der einmal ermittelte Freibetrag "starr" ist, wird jede Rentenerhöhung voll in die Steuerpflicht einbezogen.

Kann ich als Rentner auch haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen, etwa der Gärtner, der meinen Vorgarten pflegt?

Natürlich. Unterstellt wird dabei allerdings, dass Sie überhaupt Steuern auf Ihre Rente zahlen. Anders ausgedrückt: Nur wer Steuern abführen muss, kann Steuern "sparen".

und gilt dasselbe für Handwerkerleistungen, die in einem Rentner-Haushalt erbracht werden?

Auch das.

Wenn der Mann eine gute Rente bezieht und die Frau in geringer Höhe: Gelten dann die steuerlichen Freibeträge trotzdem "doppelt"?

Ja. Der steuerliche Grundfreibetrag für ein Ehepaar macht im Jahr 2009 15.668 Euro aus. Das gilt unabhängig davon, wie sich das gesamte Einkommen auf die beiden Ehepartner verteilt.

Hat es einen Einfluss auf die Steuerzahlung, wenn ich in einem Eigenheim lebe, das nicht mehr abgezahlt werden muss?

Nein. Umgekehrt würden Aufwendungen für die Abzahlung eines Darlehens das steuerpflichtige Einkommen nicht mindern.

Steht jetzt schon fest, wie hoch der steuerpflichtige Anteil meiner Rente sein wird, wenn ich 2010 in Rente gehe?

Ja – er beträgt 60 Prozent und steigt in den nächsten Jahren jeweils um 2 Prozent, immer bezogen auf den Rentenbeginn.

Was in welcher Höhe Renten dem Finanzamt zu offenbaren ist, das ergibt sich aus der "Anlage R" zum vierseitigen "Mantelbogen", bei Arbeitnehmereinkünften zusätzlich aus der "Anlage N". Die Formulare gibt es beim Finanzamt. Sie können auch aus dem Internet heruntergeladen werden. Über "www.Finanzamt.de – Bundesländer" kann zum zuständigen Finanzamt geklickt werden. – Die Stiftung Warentest widmet im neuen "FINANZtest spezial – Steuern 2009" mehrere Kapitel der Rentenbesteuerung. Sie hat außerdem die Spezialbroschüre "Steuererklärung für Rentner 2008/ 2009" herausgegeben. Zu haben im Buchhandel für 12,90 Euro.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.