Wirtschaft

Aknebehandlung: Anti-Baby-Pille muss Kasse nicht zahlen

(bü). Verschreibt ein Gynäkologe einer Patientin die Anti-Baby-Pille zur Behandlung ihrer Akne, so muss die gesetzliche Krankenkasse der Frau die Kosten dafür nicht übernehmen. Es handele sich bei der Pille nicht um ein Mittel zur Behandlung einer Krankheit, sondern um eines zur Empfängnisverhütung. Ein Medikament dürfe außerhalb seiner arzneimittelrechtlichen Zulassung nur ausnahmsweise dann verordnet werden, wenn eine "schwerwiegende, insbesondere lebensbedrohliche Erkrankung behandelt werden soll", so das Sozialgericht Düsseldorf. Dass mit der Pille die Hautprobleme wirksamer und kostengünstiger als mit anderen Mitteln behandelt werden könne, interessiere nicht.

(Az.: S 14 KA 166/07)

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