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- AZ 45/2009
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Wirtschaft
Krankenversicherung: Wenn "teuer" nicht auch "besser ist, gibt es nur "billig"
(bü). Zwar haben gesetzlich Krankenversicherte einen Anspruch auf die notwendige Krankenbehandlung, wozu auch die Versorgung mit Arzneimitteln gehört. Jedoch haben sie nicht das Recht, auf die Verabreichung eines bestimmten Medikamentes zu bestehen, wenn es eine gleichwertige Arznei gibt, die kostengünstiger zu haben ist. (Im konkreten Fall ging es um das preiswertere "Omeprazol" im Gegensatz zu "Nexium", beides Medikamente zur Behandlung von Magengeschwüren.) Ist ein höherer therapeutischer Nutzen des vom Patienten gewünschten, teureren Medikaments nicht erkennbar, so muss er sich mit der Verordnung zufriedengeben oder das teurere Mittel selbst bezahlen.
(Sozialgericht Darmstadt, S 17 SO 181/08 ER)
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