Wirtschaft

Riester-Förderung ist immens hoch!

Achtung Stichtag: Zulagen bis Jahresende beantragen – auch rückwirkend bis 2007

(awd/az). Das Besondere an der Riester-Rente ist die immens hohe Förderung. Wie bei keiner anderen Anlageform unterstützt Vater Staat die Vorsorgesparer mit Zulagen und Steuervorteilen. Ein Riester-Sparer erhält jeweils pro Jahr 154 Euro Zulage und für einen kindergeldberechtigten Sprössling 185 Euro. Für ab dem Jahr 2008 geborenen Nachwuchs sind es sogar 300 Euro Kinderzulage. Die Deutsche Rentenversicherung gibt an, dass der durchschnittliche Zuschuss fast ein Drittel der jährlichen Beiträge ausmacht.

"Diese staatliche Unterstützung ist das schlagende Argument für die Riester-Rente – neben der Tatsache, dass private Altersvorsorge unumgänglich geworden ist. Es ist daher sinnvoll, mit einem Riester-Vertrag einen Teil der gesetzlichen Rentenlücke auszufüllen. Um die Zulage auch tatsächlich zu erhalten, muss zusätzlich zum Antrag auf Riester-Rente nur einmal ein sogenannter Dauerzulagenantrag gestellt werden. Das wird leider von rund jedem sechsten Sparer vergessen. Das ist doppelt ärgerlich: denn ohne Förderung und den damit geringeren Einzahlungen leidet auch der Wertzuwachs des gesamten Sparvertrags. Deshalb gilt es, die Zulagen bis Jahresende zu beantragen. Das ist dieses Jahr noch rückwirkend bis 2007 möglich", so ein Vorsorgeberater des Allgemeinen Wirtschaftsdienstes AWD.

System aus Zulagen und Steuerersparnis

Die Zahl der Riester-Verträge marschiert stramm auf die 13 Millionen-Marke zu. Damit ist die 2001 eingeführte Riester-Rente zu einem wahren Erfolgsmodell geworden. Absoluter Spitzenreiter unter den Vorsorgemöglichkeiten ist mit rund drei Viertel aller Verträge die private Rentenversicherung. Investmentfondssparpläne folgen mit knapp 2,5 Millionen an der Zahl, während Banksparpläne mit knapp 600.000 doch recht selten nachgefragt werden. Die vergangenes Jahr eingeführte "Wohn-Riester/Eigenheimrente" kommt auf 66.000 per 30. Juni dieses Jahres. Allen gemein ist die Tatsache, dass ein Riester-Vertrag den Kapitalerhalt garantiert. Das ist besonders bei den Fondssparplänen interessant, die auch Aktienfonds berücksichtigen können, ohne das sonst übliche Verlustrisiko des eingesetzten Kapitals aufzuweisen.

Das System aus Zulagen und möglicher Steuerersparnis ist nicht so kompliziert, wie es zuerst den Anschein hat. Die volle Zulagenhöhe erhalten Sparer, die Beiträge in Höhe von vier Prozent ihres Bruttoeinkommens, maximal 2100 Euro in den Vertrag einzahlen. Beim Beitrag sind die Eigenleistungen und Zulagen zusammenzuzählen. Dieser Gesamtbeitrag ist als Sonderausgabe steuerlich abzugsfähig. Sollte der Steuervorteil höher ausfallen als die gezahlten Zulagen, bekommt man die Differenz erstattet. Die Grenze von 2100 Euro bleibt nun dauerhaft, nachdem in den Vorjahren ein Stufenplan mit zweijährlich steigenden Grenzen galt. Wer etwa für das Jahr 2007 noch einen Antrag stellt, kann bis zu 1575 Euro Einzahlungen steuerlich geltend machen.

Die Hauptgruppe der Riester-Förderberechtigten stellen sozialversicherungspflichtige Angestellte und Arbeiter dar. Auch nicht erwerbstätige oder selbstständige Ehepartner von unmittelbar förderfähigen Personen können einen Riester-Vertrag nutzen. Das ist in der Regel sogar sehr lohnend, da in diesen Fällen ein eigener Vertrag ohne Eigenbeitrag ausreicht, um die volle Förderung zu erhalten. Ledigen Selbstständigen ist der Zugang zur Riester-Rente nur möglich, wenn sie pflichtversichert sind. "Selbstständigen steht generell die Tür zur Rürup-Rente, die ebenfalls von staatlicher Förderung profitiert, offen", so der AWD-Vorsorgeberater.

Riester-Förderung bringt Renditeplus

Vergleicht man Sparpläne mit und ohne Riester-Förderung, wird schnell ersichtlich, welch ein Renditeplus die Riester-Variante generiert. Beispiel: ein Ehepaar ohne Kinderzulagenberechtigung zahlt jährlich die Förderhöchstsumme von 2100 Euro über zehn Jahre in einen Riester-Renten-Vertrag. Von den 21.000 Euro sind 14.566 Euro Eigenleistung und 6434 Euro Riester-Zulagen. Bei einer angenommenen Verzinsung von vier Prozent kommen Erträge von 4759 Euro dazu und daraus resultiert eine Endsumme von 25.759 Euro. Ohne Riester-Förderung, bei gleicher Eigenleistung von 14.566 Euro, lautet die Summe der Erträge 3240 Euro. Der Endbetrag von 17.806 Euro liegt damit um fast 8000 Euro niedriger als bei der Riester-Rente. Noch viel imposanter wird diese Rechnung beim folgenden Beispiel: eine Familie mit zwei Kindern, davon ein Kind nach 2008 geboren, zahlt ebenfalls die Förderhöchstsumme von 2100 Euro in einen Riester-Vertrag. Die Laufzeit beträgt 30 Jahre bei vier Prozent Verzinsung jährlich. Von den 63.000 entfallen auf die Eigenleistung 41.805 Euro und auf die Zulagen 21.195 Euro. Mit dem Ertrag von 57.330 Euro ergibt sich eine Endsumme von 120.330 Euro. Diese ist damit um rund 40.000 Euro höher als bei einem nichtgeförderten Vertrag, der bei einer gleichen Eigenleistung von 41.805 Euro plus Erträge von 38.044 die Endsumme von 79.849 Euro ausweist.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.