Anzeige
Retaxfalle "Austauschkriterium"
Erst vor Kurzem ist ein Schreiben des Bundesgesundheitsministeriums bekannt geworden, in dem es die Auffassung vertritt, dass ein Arzneimittel immer dann gegen ein wirkstoffgleiches Arzneimittel mit unterschiedlichen Anwendungsgebieten austauschbar ist, wenn eines seiner Anwendungsgebiete dem gemeinsamen Indikationsbereich angehört. Bisher war Konsens, dass zu den Kriterien, wonach ein Austausch erfolgen kann, neben der Wirkstoffgleichheit, der gleichen Wirkstoffstärke, der austauschbaren Darreichungsform und der gleichen Packungsgröße auch die Zulassung für den gleichen Indikationsbereich gehört. Was muss der Apotheker hier in Zukunft beachten? Tut sich hier eine neue Retaxfalle auf?
Erstellt am 18.03.2009, 23:00 Uhr
config_id: user_is_logged_out_and_article_is_DAZ_plus
Jetzt Digitalabo abschließen und direkt weiterlesen!
✓ DAZ+ & ePaper lesen
✓ Newsletter DAZ Update
✓ BAK-zertifizierte Fortbildungen
✓ zu 6,99 € für 4 Wochen testen, danach im Jahresabo für 340,10 € lesen.
config_id: user_is_logged_in_and_article_is_DAZ_plus
Jetzt Digitalabo abschließen und direkt weiterlesen!
✓ DAZ+ & ePaper lesen
✓ Newsletter DAZ Update
✓ BAK-zertifizierte Fortbildungen
✓ zu 6,99 € für 4 Wochen testen, danach im Jahresabo für 340,10 € lesen.
config_id: user_is_logged_out_and_article_is_DAZ_reg
Jetzt einloggen und weiterlesen!
Sie haben noch keinen DAViD-Login?
Hier registrieren und diesen Artikel lesen.
(Bitte beachten Sie, die Zugangsdaten von DAZ.online sind nicht mehr gültig. Bitte registrieren Sie sich einmal neu.)
oder
Abonnieren und die DAZ unbegrenzt lesen.
(Bitte beachten Sie, für den Abschluss eines Abos müssen Sie zunächst eine DAViD-Registrierung abschließen, die Zugangsdaten von DAZ.online sind nicht mehr gültig. Bitte registrieren Sie sich einmal neu. Sie werden auf die Registrierungsseite weitergeleitet, sollten Sie nicht eingeloggt sein.)
Anzeige
Error loading data. undefined
Nächster Artikel
Retaxfalle "Austauschkriterium"
Erst vor Kurzem ist ein Schreiben des Bundesgesundheitsministeriums bekannt geworden, in dem es die Auffassung vertritt, dass ein Arzneimittel immer dann gegen ein wirkstoffgleiches Arzneimittel mit unterschiedlichen Anwendungsgebieten austauschbar ist, wenn eines seiner Anwendungsgebiete dem gemeinsamen Indikationsbereich angehört. Bisher war Konsens, dass zu den Kriterien, wonach ein Austausch erfolgen kann, neben der Wirkstoffgleichheit, der gleichen Wirkstoffstärke, der austauschbaren Darreichungsform und der gleichen Packungsgröße auch die Zulassung für den gleichen Indikationsbereich gehört. Was muss der Apotheker hier in Zukunft beachten? Tut sich hier eine neue Retaxfalle auf?
Retaxfalle "Austauschkriterium"
Erst vor Kurzem ist ein Schreiben des Bundesgesundheitsministeriums bekannt geworden, in dem es die Auffassung vertritt, dass ein Arzneimittel immer dann gegen ein wirkstoffgleiches Arzneimittel mit unterschiedlichen Anwendungsgebieten austauschbar ist, wenn eines seiner Anwendungsgebiete dem gemeinsamen Indikationsbereich angehört. Bisher war Konsens, dass zu den Kriterien, wonach ein Austausch erfolgen kann, neben der Wirkstoffgleichheit, der gleichen Wirkstoffstärke, der austauschbaren Darreichungsform und der gleichen Packungsgröße auch die Zulassung für den gleichen Indikationsbereich gehört. Was muss der Apotheker hier in Zukunft beachten? Tut sich hier eine neue Retaxfalle auf?
Deutscher Apotheker Verlag Logo
Service
Rechtliches
Jetzt auch als App für iOS und Android
© 2025 Deutsche Apotheker Zeitung