Recht

Kein Anspruch darauf, Inkontinenzmittel "diskret" zu erhalten

(bü). Eine 42-jährige gesetzlich Krankenversicherte muss es akzeptieren, wenn ihre Krankenkasse einen Vertrag mit einem Sanitätshaus über die Lieferung von Produkten kündigt und – nach einer Ausschreibung – einen neuen Vertrag mit einem anderen Lieferanten abschließt. Dass sie dadurch die – wegen Inkontinenz – benötigten Windeln nicht mehr "diskret" von ihren Verwandten im vorherigen und nahe liegenden Vertragssanitätshaus abholen lassen konnte und nunmehr auch Nachbarn eventuell durch die "offizielle Zustellung" der Hilfsmittel von ihrer Inkontinenz erfahren könnten, habe sie hinzunehmen.

(SG Dresden, S 25 KR 603/08)

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