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Wirtschaft
GKV-Beiträge für Studenten
Mit der Anhebung des allgemeinen Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von 14,9 auf 15,5 Prozentpunkte zum 1. Januar 2011 gehen auch höhere Beiträge für krankenversicherungspflichtige Studenten einher. Der monatliche Beitrag erhöht sich auf 55,55 Euro monatlich, während er in der sozialen Pflegeversicherung stabil bleibt.
Mit dem 23. Änderungsgesetz zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erfolgt eine Anhebung dieser Beträge, und zwar vom Beginn des auf die Änderung folgenden Semesters, regelmäßig also ab 1. April 2011 – sowohl für die Kranken- als auch die Pflegeversicherung. Bei einigen wenigen Hochschulen ist entscheidender Stichtag der 1. März 2011. Ursächlich dafür ist die Anhebung des aktuellen BAföG-Bedarfssatzes von 512 auf 597 Euro im Monat. Damit erhöht sich der Krankenversicherungsbeitrag auf 64,77 Euro im Monat und der Beitrag für die Pflegeversicherung auf monatlich 11,64 bzw. 13,13 Euro für kinderlose Studenten ab 23 Jahre.
Studenten mit Anspruch auf BAföG-Leistungen erhalten auf Antrag zur ihrem Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag einen Zuschuss. Dazu werden die Sätze dafür von 54 auf 62 Euro monatlich für die Krankenversicherung und von zehn auf elf Euro für die Pflegeversicherung angehoben.
Darüber hinaus haben Studierende die Möglichkeit, sich bei einem Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) zu versichern. Wer sich privat krankenversichert, legt sich allerdings für das gesamte Studium fest und kann nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Auch ist der Beitrag etwas höher als in der "Gesetzlichen".
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