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- AZ 47/2010
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Recht
Amphetamin-Konsum rechtfertigt sofortigen Führerschein-Entzug
(bü). Autofahrern, die nach dem Konsum von Amphetaminen am Steuer ihres Wagens erwischt wurden, kann der Führerschein sofort entzogen werden, nicht erst nach Abschluss des Verwaltungs- und gegebenenfalls Gerichtsverfahrens. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen kam zu diesem Schluss und betonte, dass dies auch für den Fall gelte, dass "die Fahrtüchtigkeit durch die Einnahme der Amphetamine nicht beeinträchtigt" sei. (Nach den BegutachtungsLeitlinien für Kraftfahrteignung kommt es nicht einmal darauf an, ob unter der Wirkung dieser "harten" Droge ein Kraftfahrzeug gefahren wurde.)
(VwG Gelsenkirchen, 7 L 1147/07)
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