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Gesundheitspolitik
Bundeskabinett billigt Nutzenbewertungsverordnung
In der Verordnung werden die Grundsätze der Nutzenbewertung im Rahmen des Arzneimittelneuordnungsgesetzes (AMNOG) bestimmt. "Die Verordnung schafft einen verlässlichen Rechtsrahmen für eine zügige Umsetzung der Nutzenwertung", heißt es in einer Erklärung des Bundesgesundheitsministeriums.
Im Verfahren werde der Stellenwert eines neuen Arzneimittels im Vergleich zu den bewährten Therapiealternativen geprüft. Dazu müssen Arzneimittelhersteller künftig den Nutzen für alle neuen Arzneimittel nachweisen. Aufbauend auf der Nutzenbewertung wird zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem pharmazeutischen Unternehmer ein Preis verhandelt. Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP): "Das entlastet die Kassen von überhöhten Arzneimittelpreisen."
In der Verordnung wird bestimmt, dass die Nachweise für einen Nutzen und Zusatznutzen des Arzneimittels auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Bewertung und nach internationalen Standards der evidenzbasierten Medizin zu erfolgen haben. Außerdem sind die Vorgaben für die Bestimmung der Vergleichstherapie und für die Offenlegung der wissenschaftlichen Nachweise enthalten, damit ein transparentes Verfahren stattfinden kann.
Auf der Grundlage der Nutzenbewertungsverordnung ist es nun Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten der Rechtsverordnung eine Verfahrensordnung zu erlassen.
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