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DAZ aktuell
Jetzt in Österreichs Apotheken rezeptfrei erhältlich
Der Beschluss sei nach Prüfung vorliegender Gutachten einstimmig erfolgt. Mit der Freigabe des Präparats "Vikela" erhielten die Apotheken ein Info-Schreiben des Gesundheitsministeriums, mit dem die Apotheken gebeten werden, die Patientinnen umfassend zu informieren. Beispielsweise sollte darauf aufmerksam gemacht werden, dass ein Notfallkontrazeptivum keinesfalls eine reguläre Verhütungsmethode ersetze. Es solle außerdem eine Kontrolle durch einen Gynäkologen nachdrücklich empfohlen werden.
Einnahme bis zu 72 Stunden danach
Das Präparat muss innerhalb von maximal 72 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen werden. Die Patientin müsse also nicht "um zwei Uhr früh zur Apotheke hetzen", so der Gynäkologe Professor Frigo, es reiche aus, "alles gemütlich am nächsten Morgen zu erledigen". Er betonte, dass die "Pille danach" für den Notfall gedacht sei und deren Einnahme auf keinen Fall zur Routine werden dürfe.
Die Österreichische Apothekerkammer spricht sich dafür aus, dass ein Bezug des Präparats auch für eine Anwenderin unter 14 Jahren ohne Probleme möglich sein sollte. Vikela sei ausdrücklich für Frauen "aller Altersgruppen" rezeptfrei gestellt worden.
Der Österreichische Gesundheitsminister Alois Stöger bezeichnete die Rezeptfreistellung der "Pille danach" als wichtiges frauenpolitisches Anliegen, für das er sich aus Überzeugung eingesetzt habe. In Österreich geht man von 30.000 bis 40.000 Abtreibungen pro Jahr aus. Es sei für die Beteiligten viel schonender, wenn sie bis zum letzten Zeitpunkt eine ungewollte Schwangerschaft verhüten könnten, so der Gesundheitsminister.
Deutschland: Keine Freistellung in Sicht
In Deutschland liegt eine Freistellung der "Pille danach" von der Rezeptpflicht derzeit noch auf Eis. Ein Experte des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte hat sich bereits dafür ausgesprochen. Der zuständige Abteilungsleiter der Behörde, Dr. Ulrich Hagemann, betonte Mitte Oktober gegenüber MDR-Info, dass unter Sachverständigen bereits seit Jahren Einverständnis darüber bestehe, dass das Medikament auch ohne ärztliche Beratung und Verordnung abgegeben werden könne, wenn es einen ungeschützten Geschlechtsverkehr gegeben habe. Um die noch existierende Verschreibungspflicht aufzuheben, müssten nun Bundestag und Bundesrat tätig werden, erklärte der BfArM-Experte weiter. Hier seien aber vielerlei Zweifel geäußert worden, so etwa eine angebliche Gefährdung der Frauen. Man habe auch argumentiert, dass sich durch die Freigabe der "Pille danach" das Sexualverhalten von Frauen verändere. Entsprechende Untersuchungen der Weltgesundheitsorganisation WHO hätten jedoch nichts dergleichen ergeben.
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