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Apotheke und Krankenhaus
Leistung ohne Gegenleistung?
Daran, dass Verblistern von Arzneimitteln gerade für Heime sinnvoll sein kann, haben die Wenigsten Zweifel. Die Frage ist nur, wie patientenindividuell verblistert werden soll und wer die Kosten trägt. Immer mehr industrielle Verblisterer bieten ihre Dienste an. Diese stehen oft in engem Kontakt mit den Heimen und Krankenkassen, die sich wiederum einig sind, dass diese Dienstleistung von der versorgenden Apotheke ohne zusätzliche Vergütung zu erbringen ist. Vielen versorgenden Apotheken bleibt dabei oft nur die Entscheidung, ob sie die Kosten der Verblisterung, die der industrielle Anbieter geltend macht, zulasten ihrer eigenen Bilanz übernehmen oder aus der Versorgung aussteigen. Dabei wisse jeder, so Peterseim, dass Verblistern eine verantwortungsvolle pharmazeutische Tätigkeit ist, bei der jeder Fehler Gefahr für Leib und Leben des Patienten bedeuten kann und ein entsprechendes Haftungsrisiko für den Apotheker beinhaltet. Es handele sich keinesfalls um eine handelsübliche Nebenleistung, die nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 Heilmittelwerbegesetz dem Wert der Ware angemessen sei und daher kostenlos erbracht werden dürfe. Eine solche verantwortungsvolle Tätigkeit dürfe gerade nicht nach dem Heilmittelwerbegesetz kostenlos erbracht werden. Wer dies trotzdem tut, verstößt nach Ansicht Peterseims nicht nur gegen § 7 des Heilmittelwerbegesetzes, sondern er handelt auch wettbewerbswidrig.
Unbestritten ist, dass Heime Personalkosten einsparen, wenn Pflegekräfte durch das Verblistern entlastet werden. Michael Uhlig, Vertreter der Cura Seniorenzentren, rechnet mit einer Einsparung von einer halben Pflegekraftstelle auf 100 Heimplätze. Trotzdem will er nicht von einem finanziellen Vorteil für das Heim sprechen, da das Heim feste Pflegekosten pro Heimplatz erhalte. Für die Verblisterung will er daher auch nicht bezahlen. Aber auch die Krankenkassen sehen sich nicht in der Pflicht.
Stellungnahmen zur Verblisterung:
"Gelebte pharmazeutische Betreuung!"
Wir haben bei verschiedenen Teilnehmern der BVKA-Jahrestagung nachgefragt, wie sie die Zukunft der Verblisterung sehen, was geschehen muss, dass bei dieser Dienstleistung die versorgende Apotheke auf ihre Kosten kommt und nicht wegen Unwirtschaftlichkeit aus der Heimversorgung aussteigen muss. Was wird von der Standesvertretung erwartet? Antworten geben:
- Michael Marxen, Fachapotheker für Klinische Pharmazie, Kronen-Apotheke Marxen, Marxen-Ruberg OHG in Wesseling und Schatzmeister des BVKA,
- Detlef Steinweg, stellvertretender Vorsitzender des BVKA, Castrop-Rauxel, sowie
- Dr. Martin Zimmermann, Inhaber der Schwanen-Apotheke, Mönchengladbach, und Gesellschafter der Blisterpharm GmbH & CO.KG, Mönchengladbach.
Marxen: Die Verblisterung ermöglicht es, die Fertigarzneimittelabgabe durch ein Gesamtdienstleistungspaket zu ersetzen, welches die Versorgung optimiert und die Apotheke unersetzbar macht. Dabei ist die Verblisterung selbst nur ein notwendiger technischer Vorgang innerhalb des pharmazeutischen Betreuungskonzeptes, der auch honoriert werden muss. Honorarverzicht ist abzulehnen. Im Gesundheitswesen scheint es jedoch grundsätzlich so zu sein, dass Innovationen gerne angenommen, nicht aber vergütet werden. Da es aber durch die Verblisterung auch zu Einsparungen bei den Heimen und vor allem den Kostenträgern kommt, sollten diese auch für die Kosten aufkommen. Die Standesvertreter mögen das Potenzial der patientenindividuellen Versorgung incl. Verblisterung zur Versorgungsoptimierung der Patienten und Zukunftssicherung der öffentlichen Apotheke erkennen. Durch den Versuch, das Thema "auszusitzen" oder gar zu stigmatisieren, spielt man apothekenfremden Anbietern mit vertikalen Marktstrukturen in die Hände.
Steinweg: Die Verblisterung der Arzneimittel der festen, oralen Dauermedikation bietet den Heimen zahlreiche Vorteile. Neben der Zeitersparnis auch mehr Sicherheit und mehr Transparenz in der Versorgung. Apotheken können sich daher kaum wehren, wenn ein Heimträger das Stellen bzw. das Verblistern der Arzneimittel durch die Apotheke wünscht.
Dem Verblistern zwingend vorgelagert ist jedoch das Medikationsmanagement. Hier wird die besondere Verantwortung des Apothekers bei der Betreuung von multimorbiden Patienten benötigt. Neben der deutlichen Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit bieten sich über Zeitraumverordnungen und tablettengenaues Abrechnen auch Möglichkeiten der Einsparungen für die Kostenträger. Um dies optimal umsetzen zu können, sind hier klare gesetzliche Regelungen im SGB V, im Apothekengesetz und in der Apothekenbetriebsordnung unbedingt notwendig. In der Arzneimittelpreisverordnung müssen klare Regelungen getroffen werden, die den Mehraufwand der Apotheke entsprechend honorieren und die Besonderheiten der patientenindividuellen Arzneimittelversorgung berücksichtigen.
Nicht nur die technische Dienstleistung des Neuverblisterns ist zu honorieren, sondern gerade der Mehraufwand der Apotheke beim Medikationsmanagement und der pharmazeutischen Betreuung. Ein Verzicht auf das Honorar für diese hochwertige Dienstleistung durch einzelne Apotheker gefährdet eine angemessene Preisfindung. Hier ist dringend durch Verbände und Kammern gegenzusteuern.
Zimmermann: Auf jeden Fall sollte das Geschäftsmodell Verblisterung weiter verfolgt werden, denn mit der Verblisterung erhält die Apotheke sämtliche Medikationsdaten des Patienten. Sie ist damit in der Lage, Wechsel-, Nebenwirkungen und Fehldosierungen zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu veranlassen. Die Apotheke wird zum unverzichtbaren Bindeglied zwischen Patient, Pflegeeinrichtung und den zahlreichen Ärzten. Verblisterung ist gelebte pharmazeutische Betreuung! Sie fördert die heilberufliche Tätigkeit der Apotheker und führt zu einer deutlichen Verbesserung der Qualität und Sicherheit der Arzneimittelversorgung. Daraus folgt, dass die pharmazeutische Betreuung und die Verblisterung separat zu vergüten sind. Für die Erbringung der beiden Leistungen Pharmazeutische Betreuung und die Dienstleistung der Verblisterung kann auf ein Honorar nicht verzichtet werden. Die Kosten der Verblisterung sollten auf die Nutznießer verteilt werden (Krankenkassen und Pflegeeinrichtungen). Ich erwarte, dass die Honorarverhandlung durch die Standesvertretung geführt wird.
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