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- DAZ 34/2010
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DAZ aktuell
Barmer GEK lehnt Kostenerstattung ab
Auch die geplante Anwendung des allgemeinen Wettbewerbsrechts auf die gesetzliche Krankenversicherung beurteilt der Verwaltungsrat kritisch. In seinem Resolutionspapier "Reformvorschläge brauchen Reformen" heißt es: "Die einfache Übertragung des für private Wirtschaftsunternehmen geltenden Kartellrechts passt nicht zum öffentlich-rechtlichen Versorgungsauftrag der gesetzlichen Krankenkassen." Vielmehr sei eine "sozialrechtsspezifische Regelung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften" vonnöten.
Der Verwaltungsrat regt eine rechtliche Klarstellung an, mit dem Ziel, dass entsprechende "Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nicht für das GKV-Kollektivvertragssystems gelten" sollen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte auch für Fragen des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung sei sachgerecht und beizubehalten.
Die Resolution geht auch auf die Pläne zur GKV-Finanzreform ein. Zwar gingen die kurzfristigen Konsolidierungsmaßnahmen in die richtige Richtung. Die langfristige Weichenstellung sei aber falsch und unfair. Langkutsch: "Zur verlässlichen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung gehören neben einem paritätischen Lastenausgleich und einer hinreichenden Bereitstellung von Steuermitteln auch Strukturreformen sowie das konsequente Heben von Wirtschaftlichkeitsreserven. Wer den Arbeitgeberbeitrag dauerhaft festschreibt, Zusatzbeiträge entgrenzt und die absehbare Kostensteigerung allein den Versicherten aufbürden will, destabilisiert das System."
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