Rabatte, Zugaben und Bonussysteme in Apotheken

Alles jenseits der rechtlich zulässigen Grenzen

Von Janna K. Schweim und Harald G. Schweim

Der BGH hat in einer kürzlich gefällten Entscheidung die Bonussysteme von inländischen Apotheken wegen der gesetzlichen Preisbindung für wettbewerbswidrig erklärt [1]. Auch "Werbegaben" sind lediglich im Wert von etwa einem Euro noch zulässig. Apotheker dürfen Patienten auch keinen Rabatt auf verschreibungspflichtige Medikamente geben. Ebenso sind Sammelkarten und Bonussysteme unzulässig. Nachfolgend das Beispiel einer Versandapotheke mit einem Geschäftsmodell, das sich jenseits rechtlich zulässiger Grenzen bewegen dürfte.