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Aus Kammern und Verbänden
BAK-Siegel auch für das QMS in Westfalen-Lippe
Voraussetzung für die Zuerkennung des BAK-Siegels war die Umsetzung von Anforderungen an die Auditoren, die Zertifizierungsstelle und das Zertifizierungsverfahren sowie die Umsetzung der QMS-Mustersatzung. "Als für alle Apotheken verpflichtend müssen wir noch die beiden Themen ‚Hygienemanagement in der Apotheke‘ und ‚Arbeitsschutz‘ in unsere QM-Richtlinie aufnehmen", erklärte Wolfgang Erdmann, Leiter der Abteilung für Qualitätssicherung und Arzneimittelinformation bei der Apothekerkammer Westfalen-Lippe. Nach Angaben der Kammer sind derzeit 310 der 2218 westfälisch-lippischen Apotheken von der Kammer zertifiziert. Weitere 150 Apotheken würden sich am laufenden Schulungszyklus beteiligen.
Hintergrund für die Vergabe des BAK-Siegels ist die Formulierung eines Anforderungskatalogs der BAK für die QMS-Zertifizierungen der einzelnen Kammern. Vor etwa einem Jahr hatten die Apothekerkammern Hamburg und Thüringen als erste die neuen Bedingungen erfüllt. Weitere Kammern folgen im Zuge der Umgestaltung ihrer Regularien, doch haben bisher keineswegs alle Kammern ihre Absicht erklärt, die 2009 vorgenommenen Änderungen der Mustersatzung in vollem Umfang umzusetzen. Für die Apotheken bedeutet das neue Siegel insbesondere stärkere Anforderungen an die externe Kontrolle, also Ringversuche und Pseudo-Customer-Besuche.
tmb
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