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Gesundheitspolitik
Fressnapf kooperiert mit Versandapotheke
Für Online-Bestellungen bis Ende März werden Kunden mit einem Fünf-Euro-Sofort-Rabatt belohnt. Außerdem sollen die Tierarzneimittel "bis zu 60% günstiger" angeboten werden.
Rechtlich dürfte sich diese Aktion von Fressnapf im Graubereich bewegen. Denn noch gilt in Deutschland ein Versandhandelsverbot für Tierarzneimittel. Bislang dürfen sämtliche apothekenpflichtigen Tierarzneien nur durch Tierärzte und Apotheken ausgehändigt werden – anders als für Humanarzneimittel besteht ein Versandhandelsverbot. Soweit es dabei um Arzneien geht, die für Tiere bestimmt sind, die nicht der Lebensmittelgewinnung dienen, hält die Europäische Kommission dieses Verbot für EG-rechtswidrig – sie hatte eine Beschwerde gegen die Bundesrepublik eingelegt. Zudem entschied der Bundesgerichtshof bereits Ende 2009, dass das Versandverbot für Arzneimittel für Haustiere wie Katze, Hund & Co. im Hinblick auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen ist. Dem will der Gesetzgeber nun nachkommen.
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