Gesundheitspolitik

Neue AOK-Rabattverträge starten zum 1. Juni

Ortskrankenkassen erwarten Einsparungen von 720 Millionen Euro in diesem Jahr

Berlin (ks). Wenige Wochen vor dem geplanten Start der neuen AOK-Arzneimittelrabattverträge zum 1. Juni haben die Allgemeinen Ortskrankenkassen die letzten rechtlichen Hürden genommen: Der Vergabesenat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf hat am 9. Mai in vier Entscheidungen Anträge von Pharmaunternehmen gegen Zuschläge durch die AOK-Gemeinschaft abgewiesen, so die Kasse.

"Mit dieser Entscheidung hat das oberste zuständige Zivilgericht endgültig bestätigt, dass auch das neue Ausschreibungsverfahren der AOKs in allen Einzelheiten und auch unter den seit Jahresanfang geltenden neuen rechtlichen Rahmenbedingungen nicht zu beanstanden ist", freut sich Dr. Christopher Hermann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg und Chefverhandler für die bundesweiten AOK-Rabattverträge. Seit Anfang des Jahres sind für Streitigkeiten rund um Rabattverträge wieder ausschließlich die Zivilgerichte zuständig.

Anders als bisher haben die AOKs in ihrer sechsten Ausschreibung jeden der 80 Wirkstoffe in jeweils sieben Gebietslosen ausgeschrieben – zuvor war die Republik in fünf Gebietslose aufgeteilt. Unverändert bleibt dagegen, dass nur ein Bieter pro Wirkstoff und Gebietslos zum Zuge kommt. "Dieses Verfahren kommt in erster Linie den Patienten zugute", erklärt Hermann. AOK-Versicherte könnten so sicher gehen, dass sie in der Apotheke über mindestens zwei Jahre Vertragsdauer immer das gleiche Medikament erhalten. Das AOK-Vorgehen diene aber nicht nur der Patienten-Compliance, sondern gebe auch den Vertragsunternehmen ein "Maximum an Planungssicherheit".

30 Hersteller erhalten Zuschläge

Insgesamt 20 Nachprüfungsverfahren setzten Pharmaunternehmen gegen die 6. AOK-Ausschreibung in Gang. Lediglich 28 Wirkstoff-Zuschläge hatten die AOKs bereits wie geplant im Januar erteilen können. Die Unternehmen hätten "taktisch auf Zeit gespielt", um einen pünktlichen und geordneten Start der neuen Verträge zu verhindern, sagt Hermann. Doch nach den nun ergangenen OLG-Entscheidungen konnte die AOK alle blockierten Zuschläge für die 6. Vertragstranche erteilen. Nur für den Wirkstoff Sertralin waren bis letzte Woche die Zuschläge in fünf der sieben Gebietslose noch nicht vergeben. Unter Dach und Fach sind dagegen die umsatzstarken Medikamente Simvastatin und Omeprazol. Simvastatin wird es für AOK-Versicherte in den nächsten zwei Jahren nur noch von betapharm geben, für Omeprazol ging der exklusive Zuschlag in allen Regionen an Stadapharm. Insgesamt holten Tochtergesellschaften des Stada-Konzerns die Zuschläge für 19 Wirkstoffe, davon gingen jeweils acht an Stadapharm und Aliud. Jeweils einen Zuschlag erhielten cell pharm sowie die Bietergemeinschaften Aliud/Stadapharm und Stadapharm/Fresenius Kabi. Abgeräumt hat auch die Bietergemeinschaft der Teva-Gruppe: Sie machte bei 22 Wirkstoffen das Rennen, stets in allen Gebietslosen. Insgesamt schloss die AOK mit 30 Herstellern Verträge.

Die AOK beziffert ihre Einsparungen durch die neuen und die noch laufenden Rabattverträge auf bis zu 720 Millionen Euro in diesem Jahr. Hätte die Kasse nicht noch in letzter Minute das Ruder für sich herumreißen können, hätte es schlechter ausgesehen: Unter den 80 in der sechsten Tranche ausgeschriebenen Substanzen befinden sich 63, die nur noch bis Ende Mai unter Rabattvertrag stehen.



AZ 2011, Nr. 20, S. 8

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