Recht

Steuerberatung: Steuerberater muss "einschlägige Rechtsprechung" kennen

(bü). Hat ein Steuerberater einen Mandanten nicht darauf hingewiesen, dass er gegen einen ablehnenden Steuerbescheid Einspruch einlegen und gegebenenfalls Klage erheben kann, so ist er ihm schadenersatzpflichtig. Er hat die Pflicht, "die aktuelle einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung zu verwerten". Das gilt vor allem dann, wenn der Bundesfinanzhof zuvor "in einer für den Mandanten günstigen Weise" entschieden hat. Wurde darüber in einer führenden Fachzeitschrift berichtet, so muss davon ausgegangen werden, dass ein Steuerberater innerhalb von vier bis sechs Wochen nach Veröffentlichung davon erfährt.


(OLG Köln, 8 W 10/07)



AZ 2011, Nr. 32-33, S. 6

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