Recht

Führerscheintourismus: Mit deutschem Wohnsitz gibt es keinen EU-Führerschein

(bü). Bundesbürger dürfen nicht mit Führerscheinen aus anderen EU-Staaten in Deutschland Auto fahren, wenn sie am Tag der Ausstellung ihren Wohnsitz in Deutschland hatten. Außerdem sind solche Führerscheine ungültig, wenn sie während einer noch laufenden deutschen Sperrfrist erteilt wurden. (Hier war einem Autofahrer die deutsche Fahrerlaubnis vor allem wegen Trunkenheitsfahrten mehrfach entzogen worden, woraufhin er in Tschechien eine Fahrerlaubnis erwarb.)


(BVwG, 3 C 25/10 u. a.)



AZ 2011, Nr. 37, S. 7

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