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- AZ 48/2011
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Recht
"E-Liquids" dürfen (vorerst) nicht inhaliert werden
(bü). Das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder hat es in einem vorläufigen Eilverfahren einem Händler untersagt, Nicotindepots ("E-Liquids") verkaufen zu dürfen. Es sieht – wie das den Verkauf untersagende Gesundheitsministerium – erhebliche Gesundheitsgefahren, da "jedes einzelne E-Liquid mehr als das Doppelte der für einen durchschnittlichen Menschen tödlichen Dosis Nicotin" enthalte. Außerdem sei die Nicotinlösung "zum Inhalieren mittels elektrischer Zigaretten" wegen der Beimischung von Aromastoffen wie Vanille, Erdbeere oder Apfel für Jugendliche und Kinder "besonders attraktiv".
(VwG Frankfurt/Oder, 4 L 191/11)
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